Hilfe (Bundesrecht konsolidiert)

Abfragefeld: Index

In diesem Abfragefeld können Sie die Klassifikationsnummer der Haupt- und Untergruppe des Bundesrechts eintragen, die dem Index des Bundesrechts entspricht.

Dabei ist zu beachten, dass es Hauptgruppen gibt, bei denen keine Untergruppen vorhanden sind (z.B. 17, 55) oder denen derzeit noch keine Bezeichnung zugewiesen wurden, also noch frei sind (z.B. 42, 88).

Ein Schrägstrich „/“ dient als Trennzeichen zwischen einer Haupt- und Untergruppe. Sie können auch Suchoperatoren, wie z.B. "oder", "nicht" verwenden.

Ferner ist eine Vorschlagsfunktion beinhaltet. Nach der Eingabe von mindestens einem Zeichen werden mögliche Indexgruppen eingeblendet. Durch einen Mausklick kann eine Indexgruppe ausgewählt werden.

Beispiele für Eingaben:
10/10
50/01
82/03

Ferner ist auf der rechten Bildschirmseite unter „Informationen“ die Auswahl „Index des Bundesrechts“ verfügbar. Diese Liste beinhaltet die nummerische Klassifikation des österreichischen Bundesrechts in Sachgebiete, Haupt- und Untergruppen, wobei die Klassifikation zu den Rechtsvorschriften (zum jeweilige §0-Dokument oder Titeldokument einer Rechtsvorschrift) verlinkt ist.