Diese Applikation des Rechtsinformationssystems (RIS) beinhaltet Kundmachungen, insbesondere Verordnungen, von Bezirksverwaltungsbehörden, die hier rechtsverbindlich kundgemacht werden. Derzeit werden ausschließlich Kundmachungen der Bezirksverwaltungsbehörden aus Niederösterreich, Oberösterreich (ohne Statutarstädte), Tirol und Vorarlberg im RIS rechtsverbindlich kundgemacht
Für inhaltliche Anfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde.
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