Diese Applikation des Rechtsinformationssystems (RIS) beinhaltet Kundmachungen, insbesondere Verordnungen, von Bezirksverwaltungsbehörden, die hier rechtsverbindlich kundgemacht werden. Derzeit werden ausschließlich Kundmachungen der Bezirksverwaltungsbehörden aus dem Burgenland (ohne Statutarstädte), aus Niederösterreich, aus Oberösterreich (ohne Statutarstädte), aus der Steiermark (ohne Statutarstädte), aus Tirol und aus Vorarlberg im RIS rechtsverbindlich kundgemacht
Für inhaltliche Anfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde.
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