Eine Vereitelung iSd § 10 Abs 1 AlVG liegt auch dann vor, wenn der Firmeninhaber im Vorstellungsgespräch auf die Mitteilung des Arbeitslosen hin, er werde in etwa 4 Wochen im väterlichen Betrieb eingestellt werden, erklärt, eine Einstellung in seinem Betrieb als Übergangslösung für eine kurze Zeit sei nicht möglich, der Arbeitslose daraufhin weder eine allfällige unrichtige Interpretation seiner Mitteilung korrigiert noch eindeutig zum Ausdruck bringt, er sei an einem längerfristigen Beschäftigungsverhältnis doch interessiert und werde von der in Aussicht gestellten Einstellung im väterlichen Betrieb keinen Gebrauch machen, und deshalb kein Beschäftigungsverhältnis zustandekommt (Hinweis E 13.9.1985, 85/08/0077).Eine Vereitelung iSd Paragraph 10, Absatz eins, AlVG liegt auch dann vor, wenn der Firmeninhaber im Vorstellungsgespräch auf die Mitteilung des Arbeitslosen hin, er werde in etwa 4 Wochen im väterlichen Betrieb eingestellt werden, erklärt, eine Einstellung in seinem Betrieb als Übergangslösung für eine kurze Zeit sei nicht möglich, der Arbeitslose daraufhin weder eine allfällige unrichtige Interpretation seiner Mitteilung korrigiert noch eindeutig zum Ausdruck bringt, er sei an einem längerfristigen Beschäftigungsverhältnis doch interessiert und werde von der in Aussicht gestellten Einstellung im väterlichen Betrieb keinen Gebrauch machen, und deshalb kein Beschäftigungsverhältnis zustandekommt (Hinweis E 13.9.1985, 85/08/0077).