Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
86/01/0102
Entscheidungsdatum
21.05.1986
Index
Polizeirecht - FrPolG
41/02 Passrecht Fremdenrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1990/65 E VS 4. November 1966 VwSlg 7022 A/1966 RS 3
Stammrechtssatz
Aus der Formulierung und der Entstehungsgeschichte des FrPolG läßt sich der für die Ermessensübung richtungsweisende Sinn des § 3 FrPolG in der Richtung entnehmen, daß Angelegenheiten von minderer Bedeutung wie etwa eine einmalige geringfügige Übertretung einer der im § 3 Abs 2 lit a FrPolG angeführten Ordnungsvorschriften nicht ohne weiteres zum Anlaß eines Aufenthaltsverbotes genommen werden dürfen.Aus der Formulierung und der Entstehungsgeschichte des FrPolG läßt sich der für die Ermessensübung richtungsweisende Sinn des Paragraph 3, FrPolG in der Richtung entnehmen, daß Angelegenheiten von minderer Bedeutung wie etwa eine einmalige geringfügige Übertretung einer der im Paragraph 3, Absatz 2, Litera a, FrPolG angeführten Ordnungsvorschriften nicht ohne weiteres zum Anlaß eines Aufenthaltsverbotes genommen werden dürfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986010102.X02
Im RIS seit
08.04.2005
Zuletzt aktualisiert am
03.08.2026
Dokumentnummer
JWR_1986010102_19860521X02