Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
85/08/0179
Entscheidungsdatum
03.07.1986
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/08/0209 E 23. Februar 1984 VwSlg 11337 A/1984 RS 1
Stammrechtssatz
Unter "Vereitelung" iSd § 10 Abs 1 AlVG ist ein auf das zugewiesene Beschäftigungsverhältnis bezogenes Verhalten des Vermittelten zu verstehen, das - bei Zumutbarkeit der Beschäftigung - das Nichtzustandekommen des konkret angebotenen Beschäftigungsverhältnisses herbeiführt, das Nichtzustandekommen muss in einem darauf gerichteten oder dieses zumindest in Kauf nehmendem Tun des Vermittelten seinen Grund haben.Unter "Vereitelung" iSd Paragraph 10, Absatz eins, AlVG ist ein auf das zugewiesene Beschäftigungsverhältnis bezogenes Verhalten des Vermittelten zu verstehen, das - bei Zumutbarkeit der Beschäftigung - das Nichtzustandekommen des konkret angebotenen Beschäftigungsverhältnisses herbeiführt, das Nichtzustandekommen muss in einem darauf gerichteten oder dieses zumindest in Kauf nehmendem Tun des Vermittelten seinen Grund haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985080179.X02
Dokumentnummer
JWR_1985080179_19860703X02