Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
83/01/0055
Entscheidungsdatum
12.10.1983
Index
41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm
WaffG 1967 §17 Abs2;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0128/76 E 27. September 1977 RS 3
Stammrechtssatz
Die Bejahung der Bedarfsfrage setzt voraus, daß die Gefahr eine solche ist, daß ihr unter Berücksichtigung aller maßgebenden Umstände am zweckmäßigsten mit Waffengewalt (d. h. mit Einsatz von Faustfeuerwaffen) begegnet werden kann. (Hinweis auf E vom 7.6.1977, Zl. 0398/77)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1983010055.X01
Dokumentnummer
JWR_1983010055_19831012X01