Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 3370/80

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

3370/80

Entscheidungsdatum

20.10.1981

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehGNov 33te Art4 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0042/80 E 3. März 1980 RS 1

Stammrechtssatz

"Vergleichbar" ist ein Beamter dann, wenn bei ihm zum Tag seiner Ernennung in die betreffende Dienstklasse die dafür maßgebenden tatsächlichen Umstände, zu denen nach der ausdrücklichen Vorschrift des letzten Satzes des Artikel römisch vier, Absatz eins, 33, GehG-Novelle auch die Verwendung (Funktion) gehört, in gleicher Weise gegeben waren wie bei dem Beamten, für den eine Neufestsetzung des für die dienstrechtliche und besoldungsrechtliche Stellung maßgebenden Tages in Betracht kommt, in jenem Zeitpunkt, mit dem diese Neufestsetzung allenfalls erfolgen soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1980003370.X01

Im RIS seit

20.01.2004

Dokumentnummer

JWR_1980003370_19811020X01