Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0042/80

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0042/80

Entscheidungsdatum

03.03.1980

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehGNov 33te Art4 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖffD 1980/6, S 24;

Rechtssatz

"Vergleichbar" ist ein Beamter dann, wenn bei ihm zum Tag seiner Ernennung in die betreffende Dienstklasse die dafür maßgebenden tatsächlichen Umstände, zu denen nach der ausdrücklichen Vorschrift des letzten Satzes des Artikel römisch vier, Absatz eins, 33, GehG-Novelle auch die Verwendung (Funktion) gehört, in gleicher Weise gegeben waren wie bei dem Beamten, für den eine Neufestsetzung des für die dienstrechtliche und besoldungsrechtliche Stellung maßgebenden Tages in Betracht kommt, in jenem Zeitpunkt, mit dem diese Neufestsetzung allenfalls erfolgen soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1980000042.X01

Im RIS seit

21.11.2003

Dokumentnummer

JWR_1980000042_19800303X01