Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2286/75

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2286/75

Entscheidungsdatum

25.06.1979

Index

64/02 Bundeslehrer
64/03 Landeslehrer

Norm

Lehrerdienstpragmatik 1917 §55;
Lehrerdienstpragmatik 1917 §71 Abs1 Satz1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2334/77 B 21. Mai 1979 RS 1 (Hinweis: Die Frage des Geltungsbereiches in Ansehung eines Subventionslehrers kann dahingestellt bleiben)

Stammrechtssatz

Bei der Ernennung zum Leiter gem. Paragraph 71, Absatz eins, erster Satz LDP handelt es sich um die Verleihung eines höheren Dienstposten entsprechend dem Paragraph 55, dieses Gesetzes.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1975002286.X01

Im RIS seit

25.03.2003

Dokumentnummer

JWR_1975002286_19790625X01

Rechtssatz für 2286/75

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2286/75

Entscheidungsdatum

25.06.1979

Index

64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1962 §14;
LDG 1962 §21;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0991/72 E VS 26. Juni 1974 VwSlg 8643 A/1974 RS 1

Stammrechtssatz

Die Besetzung einer schulfesten Stelle und die Ernennung eines Landeslehrers auf einen anderen Dienstposten sind zwei voneinander verschiedene Verfügungen, die erforderlichenfalls gleichzeitig zu erfolgen haben und miteinander verbunden werden können. Kein Hinweis findet sich dafür, daß das Dekret über die Ernennung auch die Entscheidung über die Verleihung der schulfesten Stelle zu enthalten hätte. Die Entscheidung über die Verleihung einer schulfesten Stelle ist ein Bescheid, der der Begründungspflicht gemäß Paragraph 10, DVG in Verbindung mit Paragraphen 58, Absatz 2 und 60 AVG 1950 unterliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1975002286.X02

Im RIS seit

25.03.2003

Dokumentnummer

JWR_1975002286_19790625X02

Rechtssatz für 2286/75

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

2286/75

Entscheidungsdatum

25.06.1979

Index

64/02 Bundeslehrer
64/03 Landeslehrer

Norm

Lehrerdienstpragmatik 1917 §55;
Lehrerdienstpragmatik 1917 §69 Abs1;
Lehrerdienstpragmatik 1917 §71 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2334/77 B 21. Mai 1979 RS 2

Stammrechtssatz

Der Gesetzgeber umschreibt im Paragraph 55, LDP nur die Gesichtspunkte, die bei der Verleihung eines höheren Dienstpostens beachtet werden müssen. Das sind aber an die Behörde gerichtete und diese verpflichtende Normen, aus denen niemandem ein Rechtsanspruch oder ein rechtliches Interesse im Sinne des Paragraph 8, AVG 1950 erwächst.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1975002286.X03

Im RIS seit

25.03.2003

Dokumentnummer

JWR_1975002286_19790625X03