Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 4674 F/1974
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
1585/73
Entscheidungsdatum
18.04.1974
Index
32/06 Verkehrsteuern
Norm
GrEStG 1955 §11 Abs1 Z1;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1973/03/22 1402/72 1
Stammrechtssatz
Die aus Anlaß des Erwerbes einer Liegenschaft vom Erwerber übernommene, auf der Liegenschaft haftende Hypothek bildet nur dann einen Teil der Gegenleistung und ist in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn sich der Erwerber vertraglich verpflichtet hat, den Veräußerer bezüglich dieser Verbindlichkeit schadlos und klaglos zu halten, bzw wenn der Veräußerer der Liegenschaft als Personalschuldner dem Hypothekargläubiger weiterhin zur Zahlung der Hypothekarschuld verpflichtet bleibt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1973001585.X01
Dokumentnummer
JWR_1973001585_19740418X01