Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 8459 A/1973
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
0064/73
Entscheidungsdatum
19.09.1973
Index
91/02 Post
Norm
PostG §20 Abs1 Z2 idF 1971/338;
PostG §21 Abs6 idF 1971/338;
PostG Anl1 idF 1971/338;
Rechtssatz
Unter Berichterstattung in "presseüblicher Weise" ist eine Berichterstattung in der in der Presse branchenüblichen Weise zu verstehen. Kann diese Frage nicht durch eine Stellungnahme der Berufsvertretung geklärt werden, bedarf ihre Beantwortung einer Beurteilung durch Sachverständige. Eine Branchenübung setzt aber wie die Handelssitte eine durch langdauernde, gleichförmige und redliche Übung gefestigte Verhaltensweise eines größeren Kreises von im Pressewesen tätigen Personen, insbesondere Redakteuren, voraus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1973000064.X01
Dokumentnummer
JWR_1973000064_19730919X01