Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 4522 F/1973
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
1402/72
Entscheidungsdatum
22.03.1973
Index
32/06 Verkehrsteuern
Norm
GrEStG 1955 §11 Abs1 Z1;
Rechtssatz
Die aus Anlaß des Erwerbes einer Liegenschaft vom Erwerber übernommene, auf der Liegenschaft haftende Hypothek bildet nur dann einen Teil der Gegenleistung und ist in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn sich der Erwerber vertraglich verpflichtet hat, den Veräußerer bezüglich dieser Verbindlichkeit schadlos und klaglos zu halten, bzw wenn der Veräußerer der Liegenschaft als Personalschuldner dem Hypothekargläubiger weiterhin zur Zahlung der Hypothekarschuld verpflichtet bleibt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1972001402.X01
Im RIS seit
22.03.1973
Zuletzt aktualisiert am
19.05.2010
Dokumentnummer
JWR_1972001402_19730322X01