Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1402/72

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 4522 F/1973

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1402/72

Entscheidungsdatum

22.03.1973

Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §11 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Die aus Anlaß des Erwerbes einer Liegenschaft vom Erwerber übernommene, auf der Liegenschaft haftende Hypothek bildet nur dann einen Teil der Gegenleistung und ist in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn sich der Erwerber vertraglich verpflichtet hat, den Veräußerer bezüglich dieser Verbindlichkeit schadlos und klaglos zu halten, bzw wenn der Veräußerer der Liegenschaft als Personalschuldner dem Hypothekargläubiger weiterhin zur Zahlung der Hypothekarschuld verpflichtet bleibt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1972001402.X01

Im RIS seit

22.03.1973

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2010

Dokumentnummer

JWR_1972001402_19730322X01