Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0715/72

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0715/72

Entscheidungsdatum

26.09.1972

Index

Polizeirecht - FrPolG
001 Verwaltungsrecht allgemein
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FPG 1954 §3 Abs2 lita
VwRallg

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1990/65 E VS 4. November 1966 VwSlg 7022 A/1966 RS 1

Stammrechtssatz

Das Gesetz stellt im Paragraph 3, Absatz eins, FrPolG und Paragraph 3, Absatz 2, FrPolG die Voraussetzungen auf, bei deren Vorliegen die Behörde in die Lage versetzt wird, eine Ermessensentscheidung über die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes zu treffen. Als Voraussetzung genügt ua auch eine einzige Übertretung der im Paragraph 3, Absatz 2, Litera a, FrPolG genannten Vorschriften. Die Behörde ist jedoch verpflichtet, im Rahmen ihrer Ermessensübung auf den Sinn des Gesetzes Bedacht zu nehmen. Erst im Rahmen dieser Ermessensübung kommt im Zusammenhang mit der Erforschung des Sinnes des Gesetzes auch die in den Gesetzesmaterialien zum Ausdruck gebrachte Absicht des Gesetzgebers zum Tragen.

Schlagworte

Ermessen VwRallg8

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1972:1972000715.X01

Im RIS seit

06.11.2002

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2026

Dokumentnummer

JWR_1972000715_19720926X01