Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
1063/64
Entscheidungsdatum
30.11.1965
Index
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0822/63 E 15. Juni 1965 RS 5
Stammrechtssatz
Von einer vollen Befriedigung des Bedarfes nach Leistungen des Taxigewerbes kann nur dann die Rede sein, wenn innerhalb der bei Bedachtnahme auf alle jeweils in Betracht kommenden Umstände gegebenen Grenzen des Zumutbaren wann und wo immer ein Taxifahrzeug ohne nennenswerte Wartezeit in Anspruch genommen werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1964001063.X01
Dokumentnummer
JWR_1964001063_19651130X01