Bundesrecht konsolidiert: Datumsauswahl für die gesamte Rechtsvorschrift für Berufsbezeichnungen „Akademisch geprüfter Journalist für Printmedien und Hörfunk“ bzw. „Akademisch geprüfte Journalistin für Printmedien und Hörfunk“ und „Akademisch geprüfter Journalist für Printmedien, Hörfunk und Fernsehen“ bzw. „Akademisch geprüfte Journalistin für Printmedien, Hörfunk und Fernsehen“

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