(1)Absatz eins,Die Verpflichteten müssen den Netto-Verkaufspreis in der jeweiligen Handelsstufe und Geschäftsbeziehung für Diesel B7 im Rahmen ihrer täglichen Kalkulation ausgehend von den Produktnotierungen des Vortages für Diesel ab 1. Oktober 2026 um 3,5 Eurocent pro Liter senken, wodurch sich die entsprechende krisenbedingte Marge reduziert. Die Verpflichteten müssen den Netto-Verkaufspreis in der jeweiligen Handelsstufe und Geschäftsbeziehung für Super-Benzin E10 im Rahmen der täglichen Kalkulation ausgehend von der Produktnotierung des Vortages für Super-Benzin ab 1. Oktober 2026 um 3,5 Eurocent pro Liter senken, wodurch sich die entsprechende krisenbedingte Marge reduziert. Die Preissenkung von 3,5 Eurocent pro Liter hat am 1. Oktober 2026, 12:00 Uhr, zu erfolgen. Zur Verhinderung von krisenbedingten Margenerhöhungen dürfen die Verpflichteten – ausgehend vom Durchschnittsverkaufspreis gemäß Abs. 4 und abzüglich der jeweiligen Senkung gemäß dem ersten bzw. zweiten Satz – weitere tägliche Preissteigerungen höchstens im Rahmen der vortägigen bzw. letztverfügbaren Produktnotierungen auf Basis des Ausgangswertes der Produktnotierungen vom 31. März 2026 vornehmen. Sinkt die aktuelle Produktnotierung, hat der Verpflichtete seinen Netto-Verkaufspreis pro Liter ehestmöglich in demselben Ausmaß zu senken. Die Preisanpassungen dürfen nicht dazu führen, dass die Verpflichteten unter den Kosten und ohne angemessenen Gewinn verkaufen müssen. Tritt dieser Fall ein, hat der Verpflichtete die entsprechenden Belege gegenüber der E-Control zu erbringen.Die Verpflichteten müssen den Netto-Verkaufspreis in der jeweiligen Handelsstufe und Geschäftsbeziehung für Diesel B7 im Rahmen ihrer täglichen Kalkulation ausgehend von den Produktnotierungen des Vortages für Diesel ab 1. Oktober 2026 um 3,5 Eurocent pro Liter senken, wodurch sich die entsprechende krisenbedingte Marge reduziert. Die Verpflichteten müssen den Netto-Verkaufspreis in der jeweiligen Handelsstufe und Geschäftsbeziehung für Super-Benzin E10 im Rahmen der täglichen Kalkulation ausgehend von der Produktnotierung des Vortages für Super-Benzin ab 1. Oktober 2026 um 3,5 Eurocent pro Liter senken, wodurch sich die entsprechende krisenbedingte Marge reduziert. Die Preissenkung von 3,5 Eurocent pro Liter hat am 1. Oktober 2026, 12:00 Uhr, zu erfolgen. Zur Verhinderung von krisenbedingten Margenerhöhungen dürfen die Verpflichteten – ausgehend vom Durchschnittsverkaufspreis gemäß Absatz 4 und abzüglich der jeweiligen Senkung gemäß dem ersten bzw. zweiten Satz – weitere tägliche Preissteigerungen höchstens im Rahmen der vortägigen bzw. letztverfügbaren Produktnotierungen auf Basis des Ausgangswertes der Produktnotierungen vom 31. März 2026 vornehmen. Sinkt die aktuelle Produktnotierung, hat der Verpflichtete seinen Netto-Verkaufspreis pro Liter ehestmöglich in demselben Ausmaß zu senken. Die Preisanpassungen dürfen nicht dazu führen, dass die Verpflichteten unter den Kosten und ohne angemessenen Gewinn verkaufen müssen. Tritt dieser Fall ein, hat der Verpflichtete die entsprechenden Belege gegenüber der E-Control zu erbringen.