1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld |
1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation |
Die auszubildende Person kann |
1.1.1eins Punkt eins Punkt eins sich in den Räumlichkeiten des Lehrbetriebs zurechtfinden.
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1.1.2eins Punkt eins Punkt 2 die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären.
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1.1.3eins Punkt eins Punkt 3 die Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche sowie der betrieblichen Prozesse darstellen.
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1.1.4eins Punkt eins Punkt 4 die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Geschäftsführer/in) und ihre Ansprechpartner/innen im Lehrbetrieb erreichen.
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1.1.5eins Punkt eins Punkt 5 die Vorgaben der betrieblichen Ablauforganisation und des Prozessmanagements bei der Erfüllung ihrer Aufgaben berücksichtigen.
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1.2 Leistungsspektrum und Eckdaten des Lehrbetriebs |
Die auszubildende Person kann |
1.2.1eins Punkt 2 Punkt eins das betriebliche Leistungsangebot beschreiben.
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1.2.2eins Punkt 2 Punkt 2 das Leitbild bzw. die Ziele des Lehrbetriebs erklären.
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1.2.3eins Punkt 2 Punkt 3 die Struktur des Lehrbetriebs beschreiben (zB Größenordnung, Tätigkeitsfelder, Rechtsform).
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1.2.4eins Punkt 2 Punkt 4 Faktoren erklären, die die betriebliche Leistung beeinflussen (zB Standort, Zielgruppen).
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1.3 Branche des Lehrbetriebs |
Die auszubildende Person kann |
1.3.1eins Punkt 3 Punkt eins einen Überblick über die Branche des Lehrbetriebs geben (zB Branchentrends).
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1.3.2eins Punkt 3 Punkt 2 die Position des Lehrbetriebs in der Branche darstellen.
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1.4 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten |
Die auszubildende Person kann |
1.4.1eins Punkt 4 Punkt eins den Ablauf ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte und Ausbildungsfortschritt).
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1.4.2eins Punkt 4 Punkt 2 Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule, Bedeutung und Wichtigkeit der Lehrabschlussprüfung).
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1.4.3eins Punkt 4 Punkt 3 die Notwendigkeit der lebenslangen Weiterbildung erkennen und sich mit konkreten Weiterbildungsangeboten auseinandersetzen.
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1.5 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten |
Die auszubildende Person kann |
1.5.1eins Punkt 5 Punkt eins auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten als Lehrling ihre Aufgaben erfüllen.
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1.5.2eins Punkt 5 Punkt 2 Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Pünktlichkeit einhalten und sich mit ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren.
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1.5.3eins Punkt 5 Punkt 3 sich nach den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten.
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1.5.4eins Punkt 5 Punkt 4 die Abrechnung zu ihrem Lehrlingseinkommen interpretieren (zB Bruttobezug, Nettobezug, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge).
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1.5.5eins Punkt 5 Punkt 5
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1.5.6eins Punkt 5 Punkt 6 Aufgaben von behördlichen Aufsichtsorganen, Sozialversicherungen und Interessenvertretungen erklären.
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1.5.7eins Punkt 5 Punkt 7 einen grundlegenden Überblick über die für sie relevanten Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG) und der Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO), BGBl. II Nr. 436/1998 (minderjährige Lehrlinge) bzw. des Arbeitszeitgesetzes (AZG), BGBl. Nr. 461/1969, und Arbeitsruhegesetzes (ARG), BGBl. Nr. 144/1983, (erwachsene Lehrlinge) und des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG), BGBl. I Nr. 66/2004, geben.einen grundlegenden Überblick über die für sie relevanten Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG) und der Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 436 aus 1998, (minderjährige Lehrlinge) bzw. des Arbeitszeitgesetzes (AZG), Bundesgesetzblatt Nr. 461 aus 1969,, und Arbeitsruhegesetzes (ARG), Bundesgesetzblatt Nr. 144 aus 1983,, (erwachsene Lehrlinge) und des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 66 aus 2004,, geben.
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1.6 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung |
Die auszubildende Person kann |
1.6.1eins Punkt 6 Punkt eins ihre Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen.
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1.6.2eins Punkt 6 Punkt 2 den eigenen Arbeitsplatz sauber und in Ordnung halten.
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1.6.3eins Punkt 6 Punkt 3 den Zeitaufwand für ihre Aufgaben abschätzen und diese zeitgerecht durchführen.
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1.6.4eins Punkt 6 Punkt 4 für einen effizienten Arbeitsablauf sorgen.
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1.6.5eins Punkt 6 Punkt 5 Aufgaben, die von anderen fachkundigen Personen (zB Technikern/Technikerinnen, Elektrotechniker/Elektrotechnikerinnen) übernommen werden müssen, identifizieren (zB bei Fehlfunktionen oder Störungen an Sortiermaschinen).
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1.6.6eins Punkt 6 Punkt 6 sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der notwendigen Flexibilität reagieren.
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1.6.7eins Punkt 6 Punkt 7 Lösungen für aktuell auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen treffen.
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1.6.8eins Punkt 6 Punkt 8 in Konfliktsituationen konstruktiv handeln bzw. entscheiden, wann jemand zur Hilfe hinzugezogen wird.
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1.6.9eins Punkt 6 Punkt 9 sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen selbstständig beschaffen.
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1.6.10eins Punkt 6 Punkt 10 in unterschiedlich zusammengesetzten Teams arbeiten.
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1.6.11eins Punkt 6 Punkt 11 die wesentlichen Anforderungen für die Zusammenarbeit in Projekten darstellen.
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1.6.12eins Punkt 6 Punkt 12 Aufgaben in betrieblichen Projekten übernehmen.
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1.6.13eins Punkt 6 Punkt 13 die eigene Tätigkeit reflektieren und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge für ihre Tätigkeit einbringen.
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1.7 Zielgruppengerechte Kommunikation |
Die auszubildende Person kann |
1.7.1eins Punkt 7 Punkt eins mit verschiedenen Zielgruppen (Ausbildern/Ausbilderinnen, Führungskräften, Kollegen/Kolleginnen, Kunden/Kundinnen, Lieferanten/Lieferantinnen) kommunizieren und sich dabei betriebsadäquat verhalten.
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1.7.2eins Punkt 7 Punkt 2 ihre Anliegen verständlich vorbringen und der jeweiligen Situation angemessen auftreten.
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1.7.3eins Punkt 7 Punkt 3 berufsadäquat und betriebsspezifisch in einer Fremdsprache kommunizieren (zB aus englisch- sprachigen Datenblättern Informationen entnehmen).
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1.8 Kundenorientiertes Agieren (Unter Kundinnen/Kunden werden sämtliche Adressaten der betrieblichen Leistung verstanden.) |
Die auszubildende Person kann |
1.8.1eins Punkt 8 Punkt eins erklären, warum Kunden/Kundinnen für den Lehrbetrieb im Mittelpunkt stehen.
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1.8.2eins Punkt 8 Punkt 2 die Kundenorientierung bei der Erfüllung aller ihrer Aufgaben berücksichtigen.
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1.8.3eins Punkt 8 Punkt 3 mit unterschiedlichen Kundensituationen kompetent umgehen und kunden- sowie betriebsoptimierte Lösungen finden.
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2. Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten |
2.1 Betriebliches Qualitätsmanagement |
Die auszubildende Person kann |
2.1.12 Punkt eins Punkt eins betriebliche Qualitätsvorgaben im Aufgabenbereich umsetzen.
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2.1.22 Punkt eins Punkt 2 an der Entwicklung von innerbetrieblichen Qualitätsstandards mitwirken.
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2.1.32 Punkt eins Punkt 3 die eigene Tätigkeit hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsstandards überprüfen.
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2.1.42 Punkt eins Punkt 4 die Ergebnisse der Qualitätsüberprüfung reflektieren und diese in die Aufgabenbewältigung ein- bringen.
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2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz |
Die auszubildende Person kann |
2.2.12 Punkt 2 Punkt eins Betriebs- und Hilfsmittel sicher und sachgerecht einsetzen.
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rechtliche und betriebliche Sicherheitsvorschriften einhalten, insb. in Bezug auf die persönliche Schutzausrüstung.
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Aufgaben von mit Sicherheitsagenden beauftragten Personen im Überblick beschreiben.
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berufsbezogene Gefahren, wie Sturz- und Brandgefahr, in ihrem Arbeitsbereich erkennen (zB Stolpergefahren bei Montagetätigkeiten, Gefahren durch stumpfe Werkzeuge) und sich entsprechend den Arbeitsschutz- und Brandschutzvorgaben verhalten.
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sich im Notfall richtig verhalten.
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bei Unfällen geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen.
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die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens anwenden (zB richtiges Heben, Tragen, Bewegen von Lasten).
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2.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln |
Die auszubildende Person kann |
2.3.12 Punkt 3 Punkt eins die Bedeutung des Umweltschutzes für den Lehrbetrieb darstellen.
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die Mülltrennung nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen.
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Werk- und Hilfsstoffe sowie Problemstoffe fachgerecht entsorgen.
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energiesparend arbeiten und Ressourcen sparsam einsetzen (zB Resteverwertung).
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3. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten |
3.1 Datensicherheit und Datenschutz |
Die auszubildende Person kann |
3.1.13 Punkt eins Punkt eins die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben einhalten (zB Datenschutz-Grundverordnung).
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3.1.23 Punkt eins Punkt 2 Urheberrecht und Datenschutzbestimmungen beachten.
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3.1.33 Punkt eins Punkt 3 Gefahren und Risiken erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren).
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3.1.43 Punkt eins Punkt 4 Maßnahmen treffen, wenn Sicherheitsprobleme und Auffälligkeiten auftreten (zB rasche Verständigung des Datenschutzbeauftragten bzw. der verantwortlichen IT-Administration).
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3.1.53 Punkt eins Punkt 5 Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vom Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Passwörtern und Hardware).
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3.2 Software und weitere digitale Anwendungen |
Die auszubildende Person kann |
3.2.13 Punkt 2 Punkt eins unterschiedliche Software bzw. Apps kompetent verwenden, zB für Textverarbeitung, Tabellen-kalkulation, Präsentationserstellung, Kommunikation, Datenbanken.
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Inhalte unter Einhaltung der betriebsinternen Vorgaben selbst entwickeln bzw. vorhandene In-halte editieren und zielgruppengerecht aufbereiten (zB Dokumentationen, Materialbedarfsberechnungen).
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mit betrieblichen Datenbanken arbeiten (zB Daten erfassen, aktualisieren).
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Inhalte aus verschiedenen Datenquellen beschaffen und zusammenfügen.
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Probleme im Umgang mit Software und digitalen Anwendungen lösen (zB Hilfefunktion nutzen, im Internet nach Problemlösungen recherchieren).
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3.3 Digitale Kommunikation |
Die auszubildende Person kann |
3.3.13 Punkt 3 Punkt eins ein breites Spektrum an Kommunikationsformen verwenden (zB E-Mail, Telefon, Videokonferenz, Social Media).
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eine geeignete Kommunikationsform anforderungsgerecht auswählen.
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verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren.
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3.4 Datei- und Ablageorganisation |
Die auszubildende Person kann |
3.4.13 Punkt 4 Punkt eins sich in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur zurechtfinden (zB gespeicherte Programme finden).
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in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur arbeiten und dabei die Grundregeln eines effizienten Dateimanagements berücksichtigen (zB Ordner anlegen, Vergabe von Dateinamen).
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sich an die betrieblichen Vorgaben zur Datenanwendung und Datenspeicherung halten.
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Ordner und Dateien unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben teilen (zB unter Nutzung von Cloud-Diensten, VPN).
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3.5 Informationssuche und -beschaffung |
Die auszubildende Person kann |
3.5.13 Punkt 5 Punkt eins Suchmaschinen für die Online-Recherche effizient nutzen.
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nach gespeicherten Dateien suchen.
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in bestehenden Dateien relevante Informationen suchen.
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in Datenbankanwendungen Daten filtern.
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3.6 Bewertung und Auswahl von Daten und Informationen |
Die auszubildende Person kann |
3.6.13 Punkt 6 Punkt eins die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informationen einschätzen.
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Daten und Informationen interpretieren und nach betrieblichen Vorgaben entscheiden, welche Daten und Informationen herangezogen werden.
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Daten und Informationen strukturiert aufbereiten.
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