• 90/1914

    Fundstelle

    90/1914

    Bezeichnung des Kundmachungsorgans

    Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder

    Typ

    Verordnung

    Stück

    40

    Beschlussdatum der Rechtsnorm

    16.04.1914

    Datum der Kundmachung

    01.05.1914

    Anfangsseite

    603

    Titel

    Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister für öffentliche Arbeiten, betreffend die Bezeichnung des tirolisch-vorarlbergischen Blinden-Lehr- und Erziehungsinstitutes in Innsbruck als Anstalt, deren Zeugnisse über den mit Erfolg zurückgelegten Besuch der an derselben bestehenden Abteilungen für Korbflechterei und für Bürstenbinderei den Nachweis über die ordnungsmäßige Beendigung des Lehrverhältnisses, beziehungsweise den Nachweis über die vorgeschriebene Verwendungsdauer als Gehilfe in einem handwerksmäßigen Gewerbe ganz oder zum Teile ersetzen

    Dokumentnummer

    rgb1914_0090_00603