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Hauptdokument
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Fundstelle
80/1860
Bezeichnung des Kundmachungsorgans
Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich
Beschlussdatum der Rechtsnorm
24.03.1860
Datum der Kundmachung
30.03.1860
Anfangsseite
146
Titel
Verordnung des Ministeriums des Innern, giltig für die Kronländer Oesterreich ob und unter der Enns, dann Steiermark, womit der Zeitpunct der Einstellung der Amtswirksamkeit der Kreisbehörden bekannt gegeben wird, und die Bestimmungen über die Vertheilung des Wirkungskreises derselben erlassen werden
Dokumentnummer
rgb1860_0080_00146