• 52/1859

    Fundstelle

    52/1859

    Bezeichnung des Kundmachungsorgans

    Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich

    Typ

    Verordnung

    Stück

    13

    Beschlussdatum der Rechtsnorm

    03.04.1859

    Datum der Kundmachung

    19.04.1859

    Anfangsseite

    91

    Titel

    Verordnung des Justizministeriums, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch erklärt wird, daß im Sinne der bestehenden Gesetze Geld- und andere Vermögensstrafen auf die Erben des Verurtheilten übergehen, wenn der Tod desselben nach eingetretener Rechtskraft des Straferkenntnisses erfolgt ist

    Dokumentnummer

    rgb1859_0052_00091