• 39/1855

    Fundstelle

    39/1855

    Bezeichnung des Kundmachungsorgans

    Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich

    Typ

    Verordnung

    Stück

    12

    Beschlussdatum der Rechtsnorm

    27.02.1855

    Datum der Kundmachung

    07.03.1855

    Anfangsseite

    323

    Titel

    Verordnung des Justizministeriums, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch, im Einvernehmen mit dem Unterrichtsministerium, angeordnet wird, daß von jeder wider einen Studirenden oder Schüler einer öffentlichen Lehranstalt eingeleiteten strafgerichtlichen Specialuntersuchung und von dem über dieselbe erfolgten Enderkenntnisse die Mittheilung an den Vorsteher der betreffenden Lehranstalt zu geschehen habe

    Dokumentnummer

    rgb1855_0039_00323