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Hauptdokument
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Fundstelle
25/1912
Bezeichnung des Kundmachungsorgans
Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder
Beschlussdatum der Rechtsnorm
18.01.1912
Datum der Kundmachung
09.02.1912
Anfangsseite
135
Titel
Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister für öffentliche Arbeiten, betreffend die Bezeichnung der Landesblindenanstalt in Klagenfurt als einer solchen Anstalt, deren Zeugnisse über den mit Erfolg zurückgelegten Besuch der an derselben bestehenden Abteilung für Bürstenbinderei den Nachweis über die ordnungsmäßige Beendigung des Lehrverhältnisses, beziehungsweise den Nachweis über die vorgeschriebene Verwendungsdauer als Gehilfe in einem handwerksmäßigen Gewerbe ganz oder zum Teil ersetzen
Dokumentnummer
rgb1912_0025_00135