• 25/1912

    Fundstelle

    25/1912

    Bezeichnung des Kundmachungsorgans

    Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder

    Typ

    Verordnung

    Stück

    10

    Beschlussdatum der Rechtsnorm

    18.01.1912

    Datum der Kundmachung

    09.02.1912

    Anfangsseite

    135

    Titel

    Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister für öffentliche Arbeiten, betreffend die Bezeichnung der Landesblindenanstalt in Klagenfurt als einer solchen Anstalt, deren Zeugnisse über den mit Erfolg zurückgelegten Besuch der an derselben bestehenden Abteilung für Bürstenbinderei den Nachweis über die ordnungsmäßige Beendigung des Lehrverhältnisses, beziehungsweise den Nachweis über die vorgeschriebene Verwendungsdauer als Gehilfe in einem handwerksmäßigen Gewerbe ganz oder zum Teil ersetzen

    Dokumentnummer

    rgb1912_0025_00135