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Hauptdokument
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Fundstelle
233/1858
Bezeichnung des Kundmachungsorgans
Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich
Beschlussdatum der Rechtsnorm
16.12.1858
Datum der Kundmachung
21.12.1858
Anfangsseite
694
Titel
Verordnung der Ministerien des Aeußern, des Innern, der Justiz, der Finanzen, für Cultus und Unterricht, für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, des Armee-Ober-Commando und der obersten Polizeibehörde, wirksam für alle Kronländer, womit eine Vorschrift zum Schutze des Eigenthumes öffentlicher wissenschaftlicher und Kunst-Sammlungen und ähnlicher Anstalten erlassen wird
Dokumentnummer
rgb1858_0233_00694