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Hauptdokument
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Fundstelle
119/1911
Bezeichnung des Kundmachungsorgans
Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder
Beschlussdatum der Rechtsnorm
14.06.1911
Datum der Kundmachung
29.06.1911
Anfangsseite
449
Titel
Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister für öffentliche Arbeiten, betreffend die Bezeichnung der Fachschule für das Eisen- und Stahlgewerbe in Waidhofen an der Ybbs als einer Anstalt, deren Abgangszeugnisse den Nachweis über die ordnungsmäßige Beendigung des Lehrverhältnisses ganz und den Nachweis über die vorgeschriebene Verwendungsdauer als Gehilfe teilweise ersetzen
Dokumentnummer
rgb1911_0119_00449