Ein Erlass des Landesschulrats betreffend die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung vermag weder Rechte der betroffenen Lehrer zu begründen (hier Vergütung vermeintlicher Mehrdienstleistungen) noch solche nach dem LDG 1984 bestehenden Rechte einzuschränken (Hinweis E vom 29. Februar 2008, 2007/12/0053, und E vom 12. Mai 2010, 2009/12/0105).