Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2001/10/0089

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

7

Geschäftszahl

2001/10/0089

Entscheidungsdatum

14.09.2004

Index

L55006 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Steiermark
L55056 Nationalpark Biosphärenpark Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Aufforderung an den Umweltanwalt, binnen drei Wochen zu einem "Gutachten" Stellung zu nehmen, wurde am 26. März 2001 von der belangten Behörde "entfertigt". Der angefochtene Bescheid datiert vom 4. April 2001; er wurde dem Umweltanwalt am 6. April 2001 zugestellt. Die belangte Behörde wartete also den Ablauf der von ihr selbst gesetzten Frist zur Erstattung einer Stellungnahme nicht ab. Diese Vorgangsweise bedeutet eine Unterlassung der gehörigen Einräumung von Parteiengehör.

Schlagworte

Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Besondere Rechtsgebiete Diverses Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001100089.X07

Im RIS seit

29.10.2004

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2009

Dokumentnummer

JWR_2001100089_20040914X07