Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
7
Geschäftszahl
2001/10/0089
Entscheidungsdatum
14.09.2004
Index
L55006 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Steiermark
L55056 Nationalpark Biosphärenpark Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren
Rechtssatz
Die Aufforderung an den Umweltanwalt, binnen drei Wochen zu einem "Gutachten" Stellung zu nehmen, wurde am 26. März 2001 von der belangten Behörde "entfertigt". Der angefochtene Bescheid datiert vom 4. April 2001; er wurde dem Umweltanwalt am 6. April 2001 zugestellt. Die belangte Behörde wartete also den Ablauf der von ihr selbst gesetzten Frist zur Erstattung einer Stellungnahme nicht ab. Diese Vorgangsweise bedeutet eine Unterlassung der gehörigen Einräumung von Parteiengehör.
Schlagworte
Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren
Besondere Rechtsgebiete Diverses
Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001100089.X07
Im RIS seit
29.10.2004
Zuletzt aktualisiert am
17.07.2009
Dokumentnummer
JWR_2001100089_20040914X07