Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 91/14/0176

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

91/14/0176

Entscheidungsdatum

06.10.1992

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Aus welchen Gründen ein Abgabepflichtiger der Schlußbesprechung fern bleibt, kommt dann keine entscheidende Bedeutung zu, wenn der Abgabepflichtige ausreichend Gelegenheit zur Mitarbeit und Aufklärung gehabt hätte, etwa durch Beantwortung der Stellungnahme des Prüfers zu den Berufungen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991140176.X04

Im RIS seit

06.10.1992

Dokumentnummer

JWR_1991140176_19921006X04