Der Zulassungsbesitzer eines KFZ ist berechtigt, einen verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 Abs 2 VStG hinsichtlich der Pflichten aus § 103 Abs 2 KFG zu bestellen.Der Zulassungsbesitzer eines KFZ ist berechtigt, einen verantwortlichen Beauftragten iSd Paragraph 9, Absatz 2, VStG hinsichtlich der Pflichten aus Paragraph 103, Absatz 2, KFG zu bestellen.