Verletzt iSd § 44 a lit b VStG 1950 wird durch eine verbotswidrige Auspflanzung von Weinreben (§ 1 Abs 1) die Strafbestimmung des § 9 Abs 2 lit a. Erst durch diese Strafdrohung wird ein Verstoß gegen die Verbotsnorm des § 1 Abs 1 zum Tatbild einer Verwaltungsübertragung erklärt. (Hinweis E VS 19.9.1984, 82/03/0112)Verletzt iSd Paragraph 44, a Litera b, VStG 1950 wird durch eine verbotswidrige Auspflanzung von Weinreben (Paragraph eins, Absatz eins,) die Strafbestimmung des Paragraph 9, Absatz 2, Litera a, Erst durch diese Strafdrohung wird ein Verstoß gegen die Verbotsnorm des Paragraph eins, Absatz eins, zum Tatbild einer Verwaltungsübertragung erklärt. (Hinweis E VS 19.9.1984, 82/03/0112)