Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 8982 A/1976
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
1891/75
Entscheidungsdatum
05.02.1976
Index
Denkmalschutz
40/01 Verwaltungsverfahren
77 Kunst Kultur
Norm
AVG §45 Abs2 implizit
DSchG 1923 §1 Abs1
DSchG 1923 §1 Abs3
Rechtssatz
Daß für die einem Bauwerk zunächst für sich allein zukommende Bedeutung nach § 1 DSchG als zusätzlich unterstützendes Element die Stellung im Rahmen eines Ensembles in Betracht kommen kann, entspricht der Gesetzeslage. Damit wird nicht ein "Ensemble" geschützt, sondern nach § 1 DSchG qualifizierte Bedeutung auch aus der städtebaulichen Funktion des zu schützenden Einzelbauwerks abgeleitet.Daß für die einem Bauwerk zunächst für sich allein zukommende Bedeutung nach Paragraph eins, DSchG als zusätzlich unterstützendes Element die Stellung im Rahmen eines Ensembles in Betracht kommen kann, entspricht der Gesetzeslage. Damit wird nicht ein "Ensemble" geschützt, sondern nach Paragraph eins, DSchG qualifizierte Bedeutung auch aus der städtebaulichen Funktion des zu schützenden Einzelbauwerks abgeleitet.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1975001891.X05
Im RIS seit
04.02.2022
Zuletzt aktualisiert am
04.02.2022
Dokumentnummer
JWR_1975001891_19760205X05