Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
0015/78
Entscheidungsdatum
06.04.1978
Index
10/07 Verwaltungsgerichtshof
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0361/65 E 17. Mai 1965 RS 2
Stammrechtssatz
Der obsiegenden Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens kann neben dem pauschalierten Schriftsatzaufwand ein Anspruch auf Ersatz der Umsatzsteuer nicht zuerkannt werden.
Schlagworte
Vorlagen- und Schriftsatzaufwand der belangten Behörde Umfang des
Zuspruches des Vorlagenaufwandes und Schriftsatzaufwandes bei
mehrfachen Begehren auf Ersatz desselben, bei Vorliegen mehrerer
angefochtener Bescheide, bei anders lautendem oder höherem Begehren
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1978000015.X02
Dokumentnummer
JWR_1978000015_19780406X02