Entscheidungsart
Erkenntnis VS
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 5222 A/1960
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
1250/58
Entscheidungsdatum
25.02.1960
Index
Verwaltungsverfahren - AVG
40/01 Verwaltungsverfahren
Beachte
Verstärkter Senat, eigener Beschluss
III vom 11.2.1960, Zl. 3/9-Pr./59 (zu Zl. 1250/58, Anhang Beschlüsse verstärkter Senate Nr. 107;
Rechtssatz
Eine mündliche Vollmachterteilung im Sinne des § 10 Abs 1 AVG 1950 kann schlüssigerweise angenommen werden, wenn die Partei gemeinsam mit einem Rechtsanwalt Erklärungen abgibt, die in einer Niederschrift festgehalten sind, in welcher der Rechtsanwalt als Vertreter der Partei bezeichnet und die von der Partei gemeinsam mit dem Rechtsanwalt unterfertigt ist.Eine mündliche Vollmachterteilung im Sinne des Paragraph 10, Absatz eins, AVG 1950 kann schlüssigerweise angenommen werden, wenn die Partei gemeinsam mit einem Rechtsanwalt Erklärungen abgibt, die in einer Niederschrift festgehalten sind, in welcher der Rechtsanwalt als Vertreter der Partei bezeichnet und die von der Partei gemeinsam mit dem Rechtsanwalt unterfertigt ist.
Schlagworte
Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1960:1958001250.X01
Im RIS seit
21.07.2025
Zuletzt aktualisiert am
21.07.2025
Dokumentnummer
JWR_1958001250_19600225X01