Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
0102/66
Entscheidungsdatum
22.11.1966
Index
50/01 Gewerbeordnung
Norm
GewO 1859 §21g Abs1 idF 1965/059;
GewO 1859 §23 Abs8;
Rechtssatz
Bei der Prüfung des Lokalbedarfes für ein Leichenbestattungsunternehmen, dessen Standort in einer kleinen ländlichen Gemeinde gelegen sein soll, ist es erforderlich, die tatsächlichen Erhebungen über den Bereich der Standortgemeinde hinaus zu erstrecken. (hier: durch Abgabe von Stellungnahmen der einzelnen von der Asübung des geplanten Unternehmens erfaßten Gemeinden.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1966000102.X01
Dokumentnummer
JWR_1966000102_19661122X01