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Wissensbilanz-Verordnung 2010  Anl. 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Wissensbilanz-Verordnung 2010 

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 216/2010 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 292/2012

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 1

Inkrafttretensdatum

04.09.2012

Außerkrafttretensdatum

27.08.2013

Abkürzung

WBV 2010

Index

72/01 Hochschulorganisation

Beachte

Zum Bezugszeitraum vgl. § 15.

Text

Anlage 1 zu den Paragraphen 4 und 12

Definitionen der Kennzahlen gemäß den Paragraphen 4 und 12

1.A.1   Personal          [pro Universität]          (nach Geschlecht, Personalkategorie, Zählkategorie)

[Anzahl]

Gesamtanzahl zum BidokVUni-Stichtag 31. Dezember

Personal

alle Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisse gemäß Ziffer 2 Punkt 6, der Anlage 1 BidokVUni

Geschlecht

- Frauen

- Männer

Personal-kategorie

- Wissenschaftliches/künstlerisches Personal

  • Strichaufzählung
    Professorinnen und Professoren
  • Strichaufzählung
    wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    • Strichaufzählung
      darunter Dozentinnen und Dozenten
    • Strichaufzählung
      darunter Assoziierte Professorinnen und Professoren (KV)
    • Strichaufzählung
      darunter Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren (KV)
    • Strichaufzählung
      darunter über F&E-Projekte drittfinanzierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

- Allgemeines Personal

  • Strichaufzählung
    darunter über F&E-Projekte drittfinanziertes allgemeines Personal
  • Strichaufzählung
    darunter Ärztinnen und Ärzte in Facharztausbildung
  • Strichaufzählung
    darunter Ärztinnen und Ärzte mit ausschließlichen Aufgaben in öffentlichen Krankenanstalten
  • Strichaufzählung
    darunterKrankenpflege im Rahmen einer öffentlichen Krankenanstalt

Zähl-kategorie

- Köpfe

- Vollzeitäquivalente

1.A.2   Anzahl der erteilten Lehrbefugnisse (Habilitationen)          [pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]          (nach Geschlecht)

Anzahl

Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner - 31. Dezember)

Erteilung

bescheidmäßiger Ausspruch durch das Rektorat gemäß Paragraph 103, UG

Lehrbefugnis

(Habilitation)

Lehrbefugnis (venia docendi) für ein wissenschaftliches/künstlerisches Fach, das in den Wirkungsbereich der Universität fällt

Geschlecht

- Frauen

- Männer

1.A.3   Anzahl der Berufungen an die Universität          [pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]          (nach Geschlecht, Herkunftsuniversität/vorherige Dienstgeberin oder vorheriger          Dienstgeber, Berufungsart)

Anzahl

Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner - 31. Dezember)

Berufung an die Universität

Besetzung (Dienstantritt) von Professuren gemäß Paragraphen 98 und 99 UG

Geschlecht

- Frauen

- Männer

Herkunftsuniversität/ vorherige Dienstgeberin oder vorheriger Dienstgeber

- eigene Universität

- andere national

- Deutschland

- übrige EU

- Drittstaaten

Berufungsart

- Berufung gemäß Paragraph 98, UG

- Berufung gemäß Paragraph 99, Absatz eins, UG

- Berufung gemäß Paragraph 99, Absatz 3, UG

1.A.4   Frauenquoten          [pro Universität]          (nach Geschlecht, Monitoring-Kategorie, Zählkategorie)

[Stichtag, Zeitraum]

Stichtag 31. Dezember bzw. bei Kollegialorganen, die ihre Tätigkeit vor dem 31. Dezember beendet haben, die Zusammensetzung zum letzten Zeitpunkt des Tätigwerdens innerhalb des Kalenderjahres

Frauenquoten

Geschlechterrepräsentanz in ausgewählten Universitätsorganen mit besonderer Berücksichtigung der mindestens 40%-Frauenquote in Kollegialorganen

Geschlecht

- Frauen

- Männer

Monitoring-Kategorie

- Universitätsrat

         - Vorsitzende oder Vorsitzender

         - Mitglieder

- Rektorat

         - Rektorin oder Rektor

         - Vizerektorinnen und Vizerektoren

- Senat

         - Vorsitzende oder Vorsitzender

         - Mitglieder

- Habilitationskommissionen

- Berufungskommissionen

- Curricularkommissionen

- sonstige Kollegialorgane

1.A.5   Lohngefälle zwischen Frauen und Männern          (Gender pay gap in ausgewählten Verwendungen)          [pro Universität]          (nach Geschlecht, Personalkategorie, Zählkategorie)

[Zeitraum]

Kalenderjahr (1. Jänner – 31. Dezember)

Lohngefälle zwischen Frauen und Männern/Gender pay gap

Unterschiede in den Gehältern zwischen Frauen und Männern auf Basis aller im Kalenderjahr von der Universität geleisteten Lohn-/Gehalts-zahlungen an sämtliche Personen der ausgewählten Verwendungen; die Normierung der Gehaltszahlungen erfolgt auf Grundlage der Bildung von Jahresvollzeitäquivalenten, die Darstellung der Unterschiede erfolgt in der Form „Frauenlöhne entsprechen ...% der Männerlöhne“

ausgewählte Verwendungen

sämtliche Personen in den Verwendungen 11, 12, 14 und 81 bis 83 gemäß Ziffer 2 Punkt 6, der Anlage 1 BidokVUni; falls im Kalenderjahr einer dieser Verwendungskategorien bei einem der beiden Geschlechter weniger als 3 Personen (Kopfzahl) zuordenbar sind, ist aus Gründen des Datenschutzes für die jeweilige Verwendungskategorie anstatt des Gender pay gap die Ausprägung „n.a.“ anzuführen

Geschlecht

- Frauen

- Männer

Personalkategorie

- Universitätsprofessorin oder Universitätsprofessor (Paragraph 98, UG)

- Universitätsprofessorin oder Universitätsprofessor, bis fünf Jahre befristet (Paragraph 99, Absatz eins, UG)

- Universitätsprofessorin oder Universitätsprofessor, bis sechs Jahre befristet (Paragraph 99, Absatz 3, UG)

- Universitätsdozentin oder Universitätsdozent

- Assoziierte Professorin oder Assoziierter Professor (KV)

- Assistenzprofessorin oder Assistenzprofessor (KV)

Zählkategorie

- Kopfzahlen

- Gender pay gap

1.B.1   Anzahl der Personen im Bereich des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals mit          einem mindestens 5-tägigen Auslandsaufenthalt (outgoing)          [pro Universität]          (nach Geschlecht, Aufenthaltsdauer, Gastlandkategorie)

Anzahl

Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober – 30. September)

wissenschaftliches/

künstlerisches Personal

Angehörige der Universität gemäß Paragraph 94, Absatz eins, Ziffer 4, UG

Auslandsaufenthalt

ein mindestens 5-tägiger Auslandsaufenthalt zum Zweck der Erfüllung von Lehr- und/oder Forschungsleistungen/Leistungen im Bereich der Entwicklung und Erschließung der Künste im Aufgabenbereich der betreffenden Person (mit Ausnahme der Teilnahme an Tagungen und Konferenzen)

Geschlecht

- Frauen

- Männer

Aufenthaltsdauer

- 5 Tage bis zu 3 Monate

- länger als 3 Monate

Gastlandkategorie

- EU

- Drittstaaten

1.B.2   Anzahl der Personen im Bereich des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals mit          einem mindestens 5-tägigen Aufenthalt (incoming)          [pro Universität]          (nach Geschlecht, Aufenthaltsdauer, Herkunftsland der Einrichtung)

Anzahl

Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober – 30. September)

Personen mit

Aufenthalt

(incoming)

sämtliche Personen, die in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zu einer ausländischen Einrichtung stehen und zum Zweck der Erfüllung von Lehr- und/oder Forschungsleistungen/Leistungen im Bereich der Entwicklung und Erschließung der Künste einen mindestens 5-tägigen Aufenthalt an der Universität absolvieren (mit Ausnahme der Teilnahme an Tagungen und Konferenzen)

Geschlecht

- Frauen

- Männer

Aufenthaltsdauer

- 5 Tage bis zu 3 Monate

- länger als 3 Monate

Herkunftsland der Einrichtung

- EU

- Drittstaaten

1.C.1   Anzahl der in aktive Kooperationsverträge eingebundenen Partnerinstitutionen/Unter-          nehmen          [pro Universität]          (nach Herkunftsland der Kooperationspartner, Partnerinstitutionen/Unternehmen)

Anzahl

Gesamtanzahl zum Stichtag 31. Dezember

Kooperationsver-

träge

schriftliche Vereinbarung für einen bestimmten Zeitraum oder unbefristet abgeschlossen, die die geregelte Zusammenarbeit im Bereich Lehre, F&E/Entwicklung und Erschließung der Künste der Universität mit anderen Institutionen zum Inhalt hat, ausgenommen vertragliche Kooperationen im Drittmittelbereich

Herkunftsland der Kooperationspartner

- national

- EU

- Drittstaaten

Partnerinstitutionen/Unternehmen

- Universitäten und Hochschulen

- Kunsteinrichtungen

- außeruniversitäre F&E-Einrichtungen

- Unternehmen

- Schulen

- nichtwissenschaftliche Medien (Zeitungen, Zeitschriften)

- sonstige

1.C.2   Erlöse aus F&E-Projekten/Projekten der Entwicklung und Erschließung der          Künste in Euro          [pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]          (nach Auftrag-/Fördergeber-Organisation, Sitz der Auftrag-/Fördergeber-Organisation)

[Zeitraum]

Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)

Erlöse

geldmäßiger Gegenwert für erbrachte Leistungen der Universität

F&E-Projekte

Forschungsarbeiten gemäß Paragraph 26, Absatz eins und Paragraph 27, Absatz eins, Ziffer 2 und 3 UG, an denen einzelne bzw. mehrere Personen mitarbeiten und bei denen auf die Ausstattung der Universität zurückgegriffen wird

Projekte der Entwicklung und Erschließung der Künste

Arbeiten gemäß Paragraph 26, Absatz eins und Paragraph 27, Absatz eins, Ziffer 2 und 3 UG im Bereich Entwicklung und Erschließung der Künste, an denen einzelne bzw. mehrere Personen mitarbeiten und bei denen auf die Ausstattung der Universität zurückgegriffen wird

Auftrag-/

Fördergeber-Organisation

- EU

- andere internationale Organisationen

- Bund (Ministerien)

- Länder (inkl. deren Stiftungen und Einrichtungen)

- Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Wien)

- FWF

- FFG

- ÖAW

- Jubiläumsfonds der ÖNB

- sonstige öffentlich-rechtliche Einrichtungen (Körperschaften, Stiftungen, Fonds etc.)

- Unternehmen

- Private (Stiftungen, Vereine etc.)

- sonstige

Sitz der Auftrag-/ Fördergeber-Organisation

- national

- EU

- Drittstaaten

2.A.1   Zeitvolumen des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals im Bereich Lehre          in Vollzeitäquivalenten          [pro Universität, pro Curriculum]          (nach Geschlecht)

[Zeitraum]

Studienjahr (1. Oktober - 30. September)

Zeitvolumen

Zeitaufwand für abgehaltene Lehrveranstaltungen, gewichtet nach Lehr-Typologie auf Basis Semesterstunden, dargestellt in Vollzeitäquivalenten

wissenschaftliches/

künstlerisches

Personal

sämtliche Personen in den Verwendungen 11 bis 21, 26, 27 und 81 bis 84 gemäß Ziffer 2 Punkt 6, der Anlage 1 BidokVUni

Bereich Lehre

Der Zeitaufwand für Lehre ist anhand folgender Typologie zu ermitteln:

Forschungsgeleiteter wissenschaftlicher Unterricht (venia Lehre):

1 Semesterstunde = 37,5 Stunden

Erschließungsgeleiteter künstlerischer Unterricht (ZKF, venia Lehre):

1 Semesterstunde = 28,75 Stunden

Sonstige wissenschaftliche und künstlerische Lehre (auch Praktika):

1 Semesterstunde = 22,5 Stunden

Vollzeitäquivalent

Beschäftigungsausmaß von 40 Stunden pro Woche (Umrechnungsfaktor)

Geschlecht

- Frauen

- Männer

2.A.2   Anzahl der eingerichteten Studien          [pro Universität]          (nach Studienart, Studienform, Programmbeteiligung)

Anzahl

Gesamtanzahl zum Stichtag 31. Dezember

eingerichtete Studien

Bachelor-, Master-, Diplom-, Doktoratsstudien, Universitätslehrgänge (inklusive mit anderen Universitäten oder Hochschulen gemeinsam eingerichtete Studien)

Studienart

- Diplomstudien

- Bachelorstudien

- Masterstudien

- PhD-Doktoratsstudien

- andere Doktoratsstudien (ohne Human- und Zahnmedizin)

- angebotene Unterrichtsfächer im Lehramtsstudium

- angebotene Instrumente im Instrumentalstudium und im Studium der Instrumental(Gesangs-)pädagogik

- Universitätslehrgänge für Graduierte

- andere Universitätslehrgänge

Studienform

- Präsenz-Studien

- blended-learning-Studien

- Fernstudien

- fremdsprachige Studien

Programmbeteili-

gung

- internationale Joint Degree/Double Degree/Multiple Degree-Programme

- nationale Studienkooperationen (gemeinsame Einrichtung)

2.A.3   Durchschnittliche Studiendauer in Semestern          [pro Universität, pro Curriculum]          (nach Geschlecht, Studienart, Studienabschnitt)

[Zeitraum]

3 Studienjahre (jeweils 1. Oktober - 30. September)

Durchschnittliche Studiendauer in Semestern

Wert, der gemäß Paragraph 9, Absatz 3 und 4 UniStEV 2004 ermittelt wurde; zu berücksichtigen sind ausschließlich Abschlüsse von Bachelor-, Master- und Diplomstudien

Geschlecht

- Frauen

- Männer

Studienart

- Diplomstudien mit Abschnittsgliederung

- Bachelorstudien

- Masterstudien

- Diplomstudien ohne Abschnittsgliederung

Studienabschnitt

- 1. Studienabschnitt/gesamtes Studium

- weitere Studienabschnitte (restliches Studium)

2.A.4   Bewerberinnen und Bewerber für Studien mit besonderen Zulassungsbedingungen          [pro Universität, pro Curriculum]          (nach Geschlecht, Prüfungsergebnis)

Anzahl

Gesamtanzahl in Bezug auf das beabsichtigte Beginn-Studienjahr

(1. Oktober - 30. September)

Bewerberin, Bewerber

jede Person, die zur Feststellung des Vorliegens der besonderen Zulassungsbedingungen für ein ordentliches Studium antritt

Besondere Zu-lassungsbedingung

- Zulassungsprüfungen für künstlerische Studien (Paragraph 64, Absatz eins, Ziffer 5, UG);

- Überprüfung der körperlich-motorischen Eignung für Sportwissenschaften und das Unterrichtsfach Bewegung und Sport (Paragraph 63, Absatz eins, Ziffer 5, UG);

- qualitative Zulassungsbedingungen für Master- und PhD-Studien (Paragraph 64, Absatz 4,, 5 und 6 UG);

- Aufnahmeverfahren gemäß Paragraph 124 b, Absatz eins und 6 UG

Geschlecht

- Frauen

- Männer

Prüfungsergebnis

- bestanden/erfüllt

- nicht bestanden/nicht erfüllt

2.A.5   Anzahl der Studierenden          [pro Universität]          (nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Studierendenkategorie, Personenmenge)

Anzahl

Gesamtanzahl zum Wintersemester-Termin gemäß Paragraph 7, Absatz 6,

UniStEV 2004

Studierende

sämtliche Studierende dieser Universität (Personenmenge PU gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004)

Geschlecht

- Frauen

- Männer

Staatsangehörigkeit

- Österreich

- EU

- Drittstaaten

Studierendenkate-

gorie

- ordentliche Studierende

- außerordentliche Studierende

Personenmenge

- im betreffenden Wintersemester neu zugelassene Studierende dieser Universität (Personenmenge PN gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004)

- bereits in früheren Semestern zugelassene Studierende dieser Universität (Personenmenge PU gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004 vermindert um Personenmenge PN)

2.A.6   Prüfungsaktive ordentliche Studierende in Bachelor-, Master- und Diplomstudien          [pro Universität]          (nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit)

[Zeitraum]

Studienjahr (1. Oktober - 30. September)

Prüfungsaktive

Studierende

Prüfungsaktiv ist eine Studierende oder ein Studierender, wenn sie oder er Studienerfolge im Umfang von insgesamt mindestens 16 ECTS-Punkten (8 Semesterstunden) erzielt oder einen Studienabschnitt, ausgenommen den letzten, vollendet hat

Geschlecht

- Frauen

- Männer

Staatsangehörigkeit

- Österreich

- EU

- Drittstaaten

2.A.7   Anzahl der belegten ordentlichen Studien          [pro Universität, pro Curriculum]          (nach Geschlecht, Studienart, Staatsangehörigkeit)

Anzahl

Gesamtanzahl zum Wintersemester-Termin gemäß Paragraph 7, Absatz 6,

UniStEV 2004

belegte ordentliche Studien

Belegte Studien (Studienmenge SB gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004), eingeschränkt auf ordentliche Studien

Geschlecht

- Frauen

- Männer

Studienart

- Diplomstudium

- Bachelorstudium

- Masterstudium

- Doktoratsstudium

Staatsangehörigkeit

- Österreich

- EU

- Drittstaaten

2.A.8   Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme an internationalen          Mobilitätsprogrammen (outgoing)          [pro Universität]          (nach Geschlecht, Gastland, Art der Mobilitätsprogramme)

Anzahl

Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres

(1. Oktober – 30. September)

ordentliche Studierende mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (outgoing)

ordentliche Studierende (Personenmenge PU gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004), die im Rahmen eines internationalen Mobilitätsprogramms einen Auslandsaufenthalt absolvieren (Gastland ungleich Österreich)

Geschlecht

- Frauen

- Männer

Gastland

- EU

- Drittstaaten

Art der Mobilitätsprogramme

- CEEPUS

- ERASMUS

- LEONARDO da VINCI

- sonstige

2.A.9   Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme an internationalen          Mobilitätsprogrammen (incoming)          [pro Universität]          (nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art der Mobilitätsprogramme)

Anzahl

Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres

(1. Oktober – 30. September)

ordentliche Studierende mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (incoming)

ordentliche Studierende (Personenmenge PU gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004), die im Rahmen eines internationalen Mobilitätsprogramms einen Auslandsaufenthalt in Österreich absolvieren

Geschlecht

- Frauen

- Männer

Staatsangehörigkeit

- EU

- Drittstaaten

Art der Mobilitätsprogramme

- CEEPUS

- ERASMUS

- LEONARDO da VINCI

- sonstige

2.A.10  Erfolgsquote ordentlicher Studierender          [pro Universität]          (nach Geschlecht)

[Zeitraum]

Studienjahr (1. Oktober - 30. September)

Erfolgsquote

Anzahl der Abschlüsse eines Bachelor-, Master- oder Diplomstudiums, gemessen an den Studierenden

a) von Bachelor- und Diplomstudien im dritten Semester und

b) von Masterstudien im ersten Semester

jenes Studienjahres, das sich anhand der Studiendauer im Einzelfall (Paragraph 9, Absatz 3, UniStEV 2004) als Vergleichsstudienjahr ergibt. Der Vergleich hat sich auf 12 dem Abschlussjahr vorausgehende Studienjahre zu erstrecken.

Geschlecht

- Frauen

- Männer

2.B.1   Personal nach Wissenschafts-/Kunstzweigen in Vollzeitäquivalenten          [pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]          (nach Geschlecht, Personalkategorie)

[Stichtag]

Stichtag 31. Dezember

Personal

Sämtliche Personen in den Verwendungen 11, 12, 14, 16, 21, 24 bis 27 und 81 bis 84 gemäß Ziffer 2 Punkt 6, der Anlage 1 BidokVUni

[Zuordnung des Personals nach] Wissenschafts-/Kunstzweigen in Vollzeitäquivalenten

Zuordnung der Ergebnisse der Kennzahl 1.A.1 (Vollzeitäquivalente) auf die Wissenschafts-/Kunstzweige gemäß Anlage 2 – unabhängig davon, wie viel Zeit innerhalb der einzelnen Personalkategorien tatsächlich für Forschung und Entwicklung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste aufgewendet wird

Personalkategorie

- Professorinnen und Professoren

- drittfinanzierte wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

- sonstige wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter

Geschlecht

- Frauen

- Männer

2.B.2   Doktoratsstudierende mit Beschäftigungsverhältnis zur Universität          [pro Universität]          (nach Geschlecht, Personalkategorie, Staatsangehörigkeit)

[Anzahl, Stichtag]

Gesamtanzahl zum jeweiligen Wintersemester-Termin gemäß Paragraph 7, Absatz 6, UniStEV 2004 mit einem Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis zum Stichtag 31. Dezember

Doktoratsstudie-

rende mit Beschäftigungsver-

hältnis zur Universität

Studierende mit belegtem Studium (Studienmenge SB gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004), eingeschränkt auf Doktoratsstudien (ohne Diplomstudien Human- und Zahnmedizin), und mit einem Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis zur Universität zum 31. Dezember

Geschlecht

- Frauen

- Männer

Staatsangehörigkeit

- Österreich

- EU

- Drittstaaten

Personalkategorie

(Verwendung)

- drittfinanzierte wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

- sonstige wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter

- sonstige Verwendung

3.A.1   Anzahl der Studienabschlüsse          [pro Universität, pro Curriculum]          (nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des Abschlusses, Studienart)

Anzahl

Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober - 30. September)

Studienabschlüsse

abgeschlossene Studien (Studienmenge SA gemäß Anlage 5 zur

UniStEV 2004), eingeschränkt auf ordentliche Studien

Geschlecht

- Frauen

- Männer

Staatsangehörigkeit

- Österreich

- EU

- Drittstaaten

Art des Abschlusses

- Erstabschluss

- Weiterer Abschluss

Studienart

- Diplomstudium

- Bachelorstudium

- Masterstudium

- Doktoratsstudium

3.A.2   Anzahl der Studienabschlüsse in der Toleranzstudiendauer          [pro Universität, pro Curriculum]          (nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des Abschlusses, Studienart)

Anzahl

Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober - 30. September)

Studienabschlüsse

abgeschlossene Studien (Studienmenge SA gemäß Anlage 5 zur

UniStEV 2004), eingeschränkt auf ordentliche Studien

Abschlüsse in der Toleranzstudiendauer

Studienabschlüsse, welche innerhalb der Studiendauer laut Curriculum zuzüglich eines Semesters, im Fall eines Diplomstudiums zuzüglich eines Semesters je Studienabschnitt, erreicht wurden; die Studiendauer ist gemäß Paragraph 9, Absatz 3, UniStEV 2004 zu ermitteln.

Geschlecht

- Frauen

- Männer

Staatsangehörigkeit

- Österreich

- EU

- Drittstaaten

Art des Abschlusses

- Erstabschluss

- Weiterer Abschluss

Studienart

- Diplomstudium

- Bachelorstudium

- Masterstudium

- Doktoratsstudium

3.A.3   Anzahl der Studienabschlüsse mit Auslandsaufenthalt während des Studiums          [pro Universität]          (nach Geschlecht, Gastland des Auslandsaufenthalts)

Anzahl

Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres

(1. Oktober - 30. September)

Studienabschlüsse mit Auslandsaufenthalt während des Studiums

abgeschlossene Studien (Studienmenge SA gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004), eingeschränkt auf Abschlüsse ordentlicher Studien von Personen mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (Gastland ungleich Österreich)

Geschlecht

- Frauen

- Männer

Gastland des Aus-landsaufenthaltes

- EU

- Drittstaaten

3.B.1   Anzahl der wissenschaftlichen/künstlerischen Veröffentlichungen des Personals          [pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]          (nach Typus von Publikationen)

Anzahl

Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember), Zuordnung anhand des Datums der Veröffentlichung

Wissenschaftliche/ künstlerische Veröffentlichungen

unter Nennung der Universität publizierte Erstauflagen von Fach- oder Lehrbüchern (ausgenommen Eigenverlag), nicht im Eigenverlag publizierte Fachzeitschriften oder Sammelwerke (ausgenommen Konferenz-Publikationen) und sonstige wissenschaftliche/künstlerische

Veröffentlichungen (darunter auch nicht-textliche wie z. B. Filme)

Personal

sämtliche Personen in den Verwendungen 11 bis 21, 24 bis 27 und 81 bis 84 gemäß Ziffer 2 Punkt 6, der Anlage 1 BidokVUni

Typus von Publikationen

- Erstauflagen von wissenschaftlichen Fach- oder Lehrbüchern

- erstveröffentlichte Beiträge in SCI, SSCI und A&HCI-Fachzeitschriften

- erstveröffentlichte Beiträge in sonstigen wissenschaftlichen Fachzeitschriften

- erstveröffentlichte Beiträge in Sammelwerken

- sonstige wissenschaftliche Veröffentlichungen

- künstlerische Ton-, Bild-, Datenträger

- Beiträge zu künstlerischen Ton-, Bild-, Datenträgern

- Kunstkataloge und andere künstlerische Druckwerke

- Beiträge zu Kunstkatalogen und anderen künstlerischen Druckwerken

3.B.2   Anzahl der gehaltenen Vorträge und Präsentationen des Personals bei          wissenschaftlichen/künstlerischen Veranstaltungen          [pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]          (nach Geschlecht, Veranstaltungs-Typus, Vortrags-/Präsentations-Typus)

Anzahl

Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember)

Vortrag oder Präsentation

Vortrag auf Grundlage einer direkten Einladung durch die Veranstalterin oder den Veranstalter oder Vortrag/Präsentation auf Grundlage einer Bewerbung und nachfolgenden Auswahl durch die Veranstalterin oder den Veranstalter

wissenschaftliche/künstlerische Veranstaltung

Kongresse, Konferenzen, Tagungen etc.

Personal

sämtliche Personen in den Verwendungen 11 bis 21, 24 bis 27 und 81 bis 84 gemäß Ziffer 2 Punkt 6, der Anlage 1 BidokVUni

Geschlecht

- Frauen

- Männer

Veranstaltungs-Typus

- Veranstaltungen für überwiegend inländischen Teilnehmerinnen- und Teilnehmerkreis

- Veranstaltungen für überwiegend internationalen Teilnehmerinnen- und Teilnehmerkreis

Vortrags-/Präsenta-

tions-Typus

- Vorträge auf Einladung

- sonstige Vorträge

- Poster-Präsentationen

- sonstige Präsentationen

Spezifisches Kennzahlen-Set für Medizinische Universitäten:

4.1     Anzahl der neu begonnenen klinischen Prüfungen          [pro Universität, pro Wissenschaftszweig]

Anzahl

Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres

(1. Jänner- 31. Dezember)

neu begonnen

im Kalenderjahr dem Rektorat gemeldete klinische Prüfungen

Klinische Prüfung

systematische Untersuchung eines Arzneimittels an Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern gemäß Paragraph 2 a, Vorheriger SuchbegriffArzneimittelgesetzNächster Suchbegriff, Bundesgesetzblatt Nr. 185 aus 1983,, i.d.g.F. bzw. eines Medizinprodukts gemäß Paragraph 3, Medizinproduktegesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 657 aus 1996,, i.d.g.F.

4.2      Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Zeitpunkt der Beendigung          von klinischen Prüfungen          [pro Universität]

Anzahl

Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres
(1. Jänner – 31. Dezember)

Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer gemäß Paragraph 2 a, Absatz 15,
Vorheriger SuchbegriffArzneimittelgesetzNächster Suchbegriff bzw. gemäß Paragraph 3, Absatz 8, Medizinproduktegesetz,

aufgrund von Meldungen im Rahmen des universitätsinternen Berichtswesens

Klinische Prüfung

systematische Untersuchung eines Arzneimittels an Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern gemäß Paragraph 2 a, Vorheriger SuchbegriffArzneimittelgesetzNächster Suchbegriff bzw. eines Medizinprodukts gemäß Paragraph 3, Medizinproduktegesetz

Beendigung

Beendigung der Klinischen Prüfung im Sinne des Paragraph 2 a, Absatz 4,
Vorheriger SuchbegriffArzneimittelgesetz bzw. gemäß Paragraph 3, Absatz 10, Medizinproduktegesetz

4.3      Anzahl der Ausbildungsverträge zur Fachärztin oder zum Facharzt          [pro Universität]          (nach Geschlecht, Dienstgeberin oder Dienstgeber)

Anzahl

Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres

(1. Jänner – 31. Dezember)

Ausbildungsvertrag

Vertrag zur Absolvierung der praktischen Ausbildung in einem Sonderfach gemäß Paragraph 8, Ärztegesetz 1998, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 169 aus 1998, i.d.g.F.

Dienstgeberin oder Dienstgeber

- Universität

- Krankenanstaltenträger

Geschlecht

- Frauen

- Männer

4.4      Anzahl der im Berichtsjahr von Universitätsangehörigen geleisteten verlängerten Dienste          [pro Universität]

[Zeitraum]

Kalenderjahr (1. Jänner – 31. Dezember)

verlängerter Dienst

verlängerter Dienst gemäß Paragraph 4, Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 8 aus 1997, i.d.g.F.

4.5      Anzahl der Begutachtungen der Ethikkommission          [pro Universität]          (nach Begutachtungstyp)

Anzahl

Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember)

Begutachtung

Durchführung von Beurteilungen klinischer Prüfungen und der Anwendung neuer medizinischer Methoden und angewandter medizinischer Forschung am Menschen unter Beachtung der einschlägigen ärzterechtlichen Bestimmungen und der relevanten internationalen Regelwerke (Deklaration von Helsinki, GCP-Guidelines)

Ethikkommission

vom Senat eingerichtete Kommission gemäß Paragraph 30, UG zur Beurteilung klinischer Prüfungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten, der Anwendung neuer medizinischer Methoden und angewandter medizinischer Forschung

Begutachtungstyp

- Begutachtung im eigenen Bereich der Universität

- sonstige Begutachtung

Datenbedarfskennzahlen gemäß Paragraph 12, für sämtliche Universitäten:

1.1      Aufwendungen für das Bundespersonal in Euro          [pro Universität]

[Zeitraum]

Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)

Aufwendungen in Euro

Personalaufwand gemäß Paragraph 2, Ziffer 6, Litera a,, c, d, e und f der Univ. Rech-

nungsabschlussVO, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 292 aus 2003,, [a) Löhne & Gehälter, c) Aufwendungen für Abfertigungen, d) Aufwendungen für Altersversorgung, e) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge, f) Sonstige Sozialaufwendungen] ohne Berücksichtigung der Rückstellungen, gegliedert wie folgt:

- Personalaufwand für Beamtinnen und Beamte in Euro

- Personalaufwand für das übrige Bundespersonal gemäß Paragraph 12, Absatz 3, UG in Euro

Bundespersonal gemäß Paragraph 12, Absatz 3, UG

Bundespersonal, das am 31.12.2003 an der Universität vorhanden war, soweit es in diesem Zeitraum in einem Arbeitsverhältnis zur Universität oder in einem Bundesdienstverhältnis, in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis als wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiterin oder als wissenschaftlicher/künstlerischer Mitarbeiter (in Ausbildung) (Paragraph 132, UG) steht und unverändert weiterhin an der Universität tätig ist.

1.2      Wissenschaftsprofil bzw. Kunstprofil der angebotenen Curricula in Prozent          [pro Curriculum]

[Zeitraum]

zum Stichtag 31. Dezember

Wissenschaftsprofil bzw. Kunstprofil

in Prozent

vollständige anteilsmäßige Zuordnung jedes Curriculums eines ordentlichen Studiums zu Wissenschaftszweigen bzw. Kunstzweigen; die Summe der Einzelzuordnungen pro Curriculum hat 100% zu ergeben.

angebotenes Curriculum

Alle ordentlichen Studien, die begonnen werden können.

1.3      Geschlechterrepräsentanz im Zuge der Berufungsverfahren          [pro Universität]          (nach Geschlecht, Prozessschritt, Berufungsart, Zählkategorie)

[Zeitraum]

Kalenderjahr (1. Jänner – 31. Dezember)

Geschlechterreprä-

sentanz

Anzahl von Frauen und Männern im jeweiligen Prozessschritt des Berufungsverfahrens

Berufungsverfahren

Verfahren gemäß Paragraph 98, UG, das zur Besetzung (Dienstantritt) von Professuren führt

Geschlecht

- Frauen

- Männer

Prozessschritt

- Zusammensetzung der Kommissionen

- Zusammensetzung der Gutachterinnen und Gutachter

- Zusammensetzung der Bewerberinnen und Bewerber

- Zusammensetzung der kompletten Kandidatinnen- und

Kandidatenlisten

- Zusammensetzung der an die Gutachterinnen und Gutachter übermittelten Bewerbungen

- Zusammensetzung der durchgeführten Hearings

- Zusammensetzung der Dreiervorschläge

- Zusammensetzung der Berufenen an die Universität

Zählkategorie

- Kopfzahlen

- Anteile in %

1.4      Aufwendungen für Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf/Studium und          Familie/Privatleben für Frauen und Männer in Euro          [pro Universität]

[Zeitraum]

Rechnungsjahr (1. Jänner - 31. Dezember)

Aufwendungen

Mittel aus dem Globalbudget, Drittmittel oder Sponsoring

Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf/Studium und Familie/Privatleben

z. B.: flexible Arbeitszeitmodelle besonders zur Unterstützung eines Wiedereinstieges bzw. Personalentwicklungsprogramme für Beschäftigte in Karenz, Kinderbüro, flexible Kinderbetreuung, Kinderbetreuungsbeauftragte, Universitätskindergärten

1.5      Erlöse aus privaten Spenden in Euro          [pro Universität]          (nach Spendengeber, Sitz des Spendengebers)

Zeitraum

Rechnungsjahr

(1. Jänner – 31. Dezember)

Erlöse

Wert für erbrachte Geldleistungen an die Universität

Spenden

Unentgeltliche Bereitstellung von Geld durch Unternehmen oder Privatpersonen zur Förderung der Universität jeweils über einem Betrag von 3.500,-- Euro, mit Ausnahme jener Unternehmen, an denen die Universität beteiligt ist. Als Ausnahme vom Grundsatz der Unentgeltlichkeit dürfen über Spenden finanzierte Hörsäle, Professuren o.ä. Namen von spendenden Unternehmen bzw. Privatpersonen tragen, wobei dies nicht mit der Verwendung von Firmenlogos o.ä. einhergehen darf

Spendengeber

- Privatpersonen

- Unternehmen

- Private Stiftungen

- sonstige

Sitz der Spendengeber

- national

- sonstige

- Drittstaaten

1.6      Anzahl der auf den Namen der Universität erteilten Patente

         [pro Universität, pro Wissenschaftszweig]

         (nach Patenterteilung)

Anzahl

Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember)

erteilte Patente

zu zählen sind Patente, die gemäß Patentgesetz 1970, gemäß dem Europäischen Patentübereinkommen und in Staaten, die nicht Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens sind, im Berichtszeitraum erteilt wurden, wobei jedes erteilte Patent einzeln gezählt wird.

Patenterteilung

- national

- EU/EPU

- Drittstaaten

Datenbedarfskennzahlen gemäß Paragraph 12, für Medizinische Universitäten:

2.1      Nutzfläche, der Universität von Dritten für Lehr- und Forschungszwecke zur Verfügung          gestellt, in m²          [pro Universität]

[Zeitraum]

Gesamtnutzfläche zum Stichtag 31. Dezember

Nutzfläche

Nutzfläche im Sinne der ÖNORM 1800, Ausgabe 1. Jänner 2002, dient der Nutzung des Bauwerkes aufgrund seiner Zweckbestimmung

Dritte

Krankenanstaltenträger oder andere Dritte wie sonstige öffentliche Stellen oder Private (auch universitätsnahe Vereine), nicht aber BIG

Lehr- und Forschungszwecke

Erfüllung der universitären Aufgaben der Lehre und Forschung sowie mittelbar damit verbundene Aufgaben (wie anteilige Verwaltung, erforderliche zusätzliche Dienstzimmer)

zur Verfügung

stellen

ausdrückliche vertragliche Widmung oder faktische Überlassung

2.2     Zeitvolumen des wissenschaftlichen Personals im Klinischen Bereich in Lehre und          Forschung [in Vollzeitäquivalenten und in Prozent der gesamten Normalarbeitszeit          (40 Stunden) dieses Personals]          [pro Universität]          (nach Geschlecht)

[Zeitraum]

Kalenderjahr (1. Jänner – 31. Dezember)

Zeitvolumen

tatsächlich erhobene oder berechnete Lehr- und Forschungskapazität

wissenschaftliches Personal

sämtliche Personen in den Verwendungen 11 bis 21, 26, 27 und 81 bis 84 gemäß Ziffer 2 Punkt 6, der Anlage 1 BidokVUni

Lehre und Forschung

Lehre und Forschung im Sinne des UG einschließlich der dafür erforderlichen universitären Verwaltungstätigkeit

Klinischer Bereich

Klinischer Bereich ist der Bereich gemäß Paragraph 31, UG

Vollzeitäquivalent

tatsächliche Personalkapazität auf Basis des faktischen Beschäftigungsausmaßes aller Personen (z. B. 2 zu 50% Teilzeitbeschäftigte ergeben 1 Vollzeitäquivalent)

Prozent

Anteil der gesamten Normalarbeitszeit (40 Stunden)

Geschlecht

- Frauen

- Männer

2.3      Personal im Klinischen Bereich in Vollzeitäquivalenten          [pro Universität]          (nach Geschlecht)

Anzahl

Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres

(1. Jänner – 31. Dezember)

Klinischer Bereich

Einrichtungen der Medizinischen Universität gemäß Paragraph 31, UG

Personal

- Ärztinnen und Ärzte gemäß Paragraph eins, Ärztegesetz 1998

- Zahnärztinnen und Zahnärzte gemäß Paragraph 5, Zahnärztegesetz Bundesgesetzblatt Nr. 126 aus 2005,

- anderes wissenschaftliches Personal

- allgemeines Personal, davon

         - Ärztinnen und Ärzte in Facharztausbildung 

         - Krankenpflege im Rahmen einer öffentlichen Kranken- Anstalt

Geschlecht

- Frauen

- Männer

2.4      Klinischer Mehraufwand (paktierte Investitionen) in Euro          [pro Universität]

[Zeitraum]

Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)

Klinischer Mehraufwand

Teilbetrag der Gesamtinvestitionen in der Patientenbehandlung/-betreuung und im Gesundheitswesen, der gemäß Paragraph 55, Ziffer eins, KAKuG, i.d.g.F. als Kostenersatz für Geräte an den Krankenanstaltenträger zu leisten ist

Paktierte Investitionen

Maschinen und maschinelle Anlagen sowie unmittelbar zugehörige Raumausstattungen sowie übertragene Klinikneu- und Klinikumbauten einschließlich der Ersteinrichtung und gebäudetechnische Sanierungen und Erweiterungen.

- tatsächliche Ausgaben                                                         €

- diesbezügliche Rückstellungen                                           €

- bestehende Forderungen gegenüber dem

Krankenanstaltenträger                                                         €

- bestehende Verpflichtungen gegenüber dem

Krankenanstaltenträger                                                         €

2.5      Ausgleichszahlungen des Laufenden Klinischen Mehraufwands in Euro          [pro Universität]

[Zeitraum]

Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember)

Klinischer Mehraufwand

Kostenersatz für die Leistungen des Krankenanstaltenträgers gemäß Paragraph 55, Ziffer 2, KAKuG, i.d.g.F, für den Klinischen Bereich der Medizinischen Universität nach Abzug der wechselseitigen Leistungen der Medizinischen Universität für den Krankenanstaltenträger

laufend

Mehrkosten, die sich beim Betrieb der Krankenanstalt aus den Bedürfnissen der Lehre und Forschung ergeben

- tatsächliche Ausgaben                                                       €

- diesbezügliche Rückstellungen                                         €

- bestehende Forderungen gegenüber dem

Krankenanstaltenträger                                                       €

- bestehende Verpflichtungen gegenüber dem

Krankenanstaltenträger                                                       €

2.6      Wissenschaftliches Personal mit einem nicht-medizinischen Studienabschluss          [proUniversität]          (nach Geschlecht)

[Zeitraum]

Kalenderjahr (1. Jänner – 31. Dezember)

Personal

wissenschaftliches Personal mit Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis (einschließlich Bundesbeamte)

nicht medizinischer Studienabschluss

Abschluss eines Hochschulstudiums außer Human- und Zahnmedizin

Geschlecht

- Frauen

- Männer

Schlagworte

Personalkategorie, Zählkategorie, Kooperationsvertrag, Programmbeteiligung, Bachelorstudium, Masterstudium, Zulassungsbedingung, Studierendenkategorie, Wissenschaftszweig, Dienstverhältnis, Doktoratsstudierende, Humanmedizin, Präsentation

Im RIS seit

10.09.2012

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2016

Gesetzesnummer

20006834

Dokumentnummer

NOR40142230

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