Datum der Zulassung/Verlängerung der Zulassung
§ 31. Die Fachinformation hat das Datum der ersten Zulassung sowie das Datum der Vorlage gemäß § 19a Arzneimittelgesetz zu enthalten. Paragraph 31, Die Fachinformation hat das Datum der ersten Zulassung sowie das Datum der Vorlage gemäß Paragraph 19 a, Arzneimittelgesetz zu enthalten.