die Gebühren für Epidemieärzte zur Wahrnehmung der Aufgaben gemäß § 17 nach den Bestimmungen des § 36 Abs. 1 lit. g EpiG.die Gebühren für Epidemieärzte zur Wahrnehmung der Aufgaben gemäß Paragraph 17, nach den Bestimmungen des Paragraph 36, Absatz eins, Litera g, EpiG.