Verbundene Gewerbe
§ 6.Paragraph 6,
Verbundene Gewerbe sind Gewerbe, die sich aus zwei oder mehreren Gewerben zusammensetzen und die im § 94 ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Verbundene Gewerbe sind Gewerbe, die sich aus zwei oder mehreren Gewerben zusammensetzen und die im Paragraph 94, ausdrücklich als solche bezeichnet sind.