Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Passgesetz 1992
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
01.01.1993
Außerkrafttretensdatum
31.12.1995
Index
41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Text
Reisepässe
§ 3.Paragraph 3,
(1)Absatz einsReisepässe werden ausgestellt als
gewöhnliche Reisepässe nach dem Muster der Anlage 1 (Anm.: Anlage nicht darstellbar),gewöhnliche Reisepässe nach dem Muster der Anlage 1 Anmerkung, Anlage nicht darstellbar),
Dienstpässe nach dem Muster der Anlage 2 (Anm.: Anlage nicht darstellbar),Dienstpässe nach dem Muster der Anlage 2 Anmerkung, Anlage nicht darstellbar),
Diplomatenpässe nach dem Muster der Anlage 3 (Anm.: Anlage nicht darstellbar).Diplomatenpässe nach dem Muster der Anlage 3 Anmerkung, Anlage nicht darstellbar).
(2)Absatz 2Die Reisepässe umfassen 32 Seiten. Sie dürfen nicht mit Zusatzblättern versehen werden.
Zuletzt aktualisiert am
25.05.2012
Gesetzesnummer
10005798
Dokumentnummer
NOR12063595
Alte Dokumentnummer
N4199215124L