Bundesrecht konsolidiert

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Arzneimittelgesetz § 94d

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Arzneimittelgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 185/1983 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 23/2020

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 94d

Inkrafttretensdatum

05.04.2020

Außerkrafttretensdatum

14.02.2022

Abkürzung

AMG

Index

82/04 Apotheken, Arzneimittel

Text

Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit Krisensituationen

Paragraph 94 d,
  1. Absatz einsIm Falle einer Katastrophe, Epidemie, Pandemie, terroristischen Bedrohung, kriegerischen Auseinandersetzung oder sonstigen Krisensituation hat der Bundesminister für Gesundheit und Frauen, wenn die notwendige Versorgung der Bevölkerung sonst ernstlich und erheblich gefährdet wäre, durch Verordnung Ausnahmen von Paragraph 4,, den Bestimmungen des römisch II., römisch III., römisch VI. und römisch VII. Abschnitts dieses Bundesgesetzes und der entsprechenden auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen zu treffen, soweit und solange dies auf Grund der besonderen Situation erforderlich ist und der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Mensch und Tier gewahrt bleibt.
  2. Absatz 2Im Falle einer Katastrophe, Epidemie, Pandemie, terroristischen Bedrohung, kriegerischen Auseinandersetzung oder sonstigen Krisensituation kann der Bundesminister für Gesundheit und Frauen, wenn die notwendige Versorgung der Bevölkerung sonst ernstlich und erheblich gefährdet wäre, durch Verordnung Regelungen über Versorgungs- und Bereitstellungsverpflichtungen für Zulassungsinhaber, Depositeure, Hersteller, Arzneimittel-Vollgroßhändler, Arzneimittel-Großhändler und öffentliche Apotheken erlassen, wenn und solange dies auf Grund der besonderen Situation erforderlich ist.
  3. Absatz 3Eine Verordnung gemäß Absatz eins, oder Absatz 2, gilt höchstens für sechs Monate.

Schlagworte

Versorgungsverpflichtung

Im RIS seit

08.04.2020

Zuletzt aktualisiert am

14.02.2022

Gesetzesnummer

10010441

Dokumentnummer

NOR40222428

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1983/185/P94d/NOR40222428

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