Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Arzneimittelgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 75a
Inkrafttretensdatum
15.12.2012
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
AMG
Index
82/04 Apotheken, Arzneimittel
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. § 94h.
Text
Verordnungsermächtigung
§ 75a.Paragraph 75 a,
Der Bundesminister für Gesundheit hat durch Verordnung, soweit dies unter Bedachtnahme auf die Erfordernisse eingehender und rascher Information und das Funktionieren des Pharmakovigilanz-Systems erforderlich ist, nähere Bestimmungen zu erlassen über
die im Hinblick auf ihre Häufigkeit, Schwere und wissenschaftliche Relevanz zu meldenden Kategorien von Nebenwirkungen und
Inhalt, Umfang und Form der Meldung.
Hinweis
Zu dieser Bestimmung gibt es folgende Artikel:
Im RIS seit
14.12.2012
Zuletzt aktualisiert am
21.05.2015
Gesetzesnummer
10010441
Dokumentnummer
NOR40143547