Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
Ra 2025/08/0083
Entscheidungsdatum
11.06.2026
Index
19/05 Menschenrechte
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2023/08/0103 E 23. Juli 2024 RS 1
Stammrechtssatz
Ist eine Verhandlung nach Art. 6 EMRK geboten, dann ist eine Prüfung der Relevanz des Verfahrensmangels der Unterlassung einer solchen Verhandlung - ob dieser also insbesondere Einfluss auf die Feststellung des Sachverhaltes bzw. die Beweiswürdigung haben hätte können - nicht durchzuführen (vgl. VwGH 12.10.2022, Ra 2020/08/0109 und 0110, mwN).Ist eine Verhandlung nach Artikel 6, EMRK geboten, dann ist eine Prüfung der Relevanz des Verfahrensmangels der Unterlassung einer solchen Verhandlung - ob dieser also insbesondere Einfluss auf die Feststellung des Sachverhaltes bzw. die Beweiswürdigung haben hätte können - nicht durchzuführen vergleiche VwGH 12.10.2022, Ra 2020/08/0109 und 0110, mwN).
Schlagworte
freie Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025080083.L01
Im RIS seit
07.07.2026
Zuletzt aktualisiert am
28.07.2026
Dokumentnummer
JWR_2025080083_20260611L01