Nutzfläche die gesamte Bodenfläche abzüglich der Wandstärken und der in deren Verlauf befindlichen Durchbrechungen (Ausnehmungen); nicht zur Nutzfläche gehören Treppen, offene Balkone und Terrassen, Keller- und Dachbodenräume, soweit sie ihrer Ausstattung nach nicht für Wohnräume geeignet sind, für landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke besonders ausgestattete Räume innerhalb der Wohnung, dem Zivilschutz dienende Räume sowie Bodenflächen, über denen die Raumhöhe geringer als 1,80 m ist (z.B. bei Dachräumen, Nischen u.dgl.).