Landesrecht konsolidiert Vorarlberg: Grundsteuerbefreiungsgesetz § 2, Fassung vom 30.09.1991

Grundsteuerbefreiungsgesetz § 2

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Grundsteuerbefreiungsgesetz

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 38/1974 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 55/1976

Typ

LG

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

31.12.1976

Außerkrafttretensdatum

30.09.1991

Index

40 Abgabenrecht

Text

Paragraph 2 *,)
Begriffe

Im Sinne dieses Gesetzes ist

  1. Litera a
    Neubau die Errichtung eines Gebäudes auf einem Baugrundstück;
  2. Litera b
    Zubau die Vergrößerung eines schon bestehenden Gebäudes in waagrechter oder lotrechter Richtung durch Herstellung neuer oder Erweiterung bestehender Räume;
  3. Litera c
    Umbau die wesentliche Umgestaltung des Inneren eines Gebäudes oder die Niederreißung ganzer Geschosse eines Gebäudes oder eines selbstständig benützbaren Gebäudeteiles und die Errichtung neuer Geschosse an deren Stelle;
  4. Litera d
    Verbesserung die Errichtung, Ausgestaltung oder Umgestaltung von Anlagen, die einer zeitgemäßen Wohnkultur entsprechen, in normaler Ausstattung, die Vereinigung oder Teilung von Wohnungen oder die Änderung der Grundrißgestaltung in normaler Ausstattung sowie Maßnahmen zur Erhöhung des Schall- oder Wärmeschutzes;

*) Fassung LGBl.Nr. 55/1976

Im RIS seit

06.10.2016

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2016

Gesetzesnummer

20000349

Dokumentnummer

LVB40024300

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/VO/1974/38/P2/LVB40024300