(1)Absatz einsAls Verantwortliche nach Art. 4 Z 7 der Datenschutz-Grundverordnung gelten:Als Verantwortliche nach Artikel 4, Ziffer 7, der Datenschutz-Grundverordnung gelten:
das Amt der Tiroler Landesregierung;
das Amt der Tiroler Landesregierung gemeinsam mit dem betreffenden Verantwortlichen in Fällen, in denen das Land Tirol für einen vom Amt der Tiroler Landesregierung verschiedenen Verantwortlichen eine Datenverarbeitung betreibt oder beauftragt, und zwar unmittelbar aufgrund landesgesetzlicher Anordnung oder aufgrund landesgesetzlicher Vorschriften, wonach insbesondere
das Amt der Tiroler Landesregierung Geschäftsstelle für den betreffenden Verantwortlichen ist,
das Amt der Tiroler Landesregierung die Kanzleigeschäfte für den betreffenden Verantwortlichen führt oder
das Land Tirol die Sachmittel für den betreffenden Verantwortlichen bereitzustellen hat;
das Amt der Tiroler Landesregierung gemeinsam mit dem betreffenden Verantwortlichen in Fällen, in denen das Land Tirol für
Gemeinden oder Gemeindeverbände,
sonstige Verantwortliche, wie Interessenvertretungen und für deren Wirkungsbereich bestellte Organe, landesgesetzlich eingerichtete Körperschaften, Vereine oder sonstige Einrichtungen,
eine Datenverarbeitung betreibt oder beauftragt.