Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Oö. Chancengleichheitsgesetz
§/Artikel/Anlage
§ 31
Inkrafttretensdatum
01.09.2008
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
Oö. ChG
Index
52 Menschen mit Beeinträchtigungen
Text
3. TEIL
PLANUNG
§ 31Paragraph 31,
Aufgaben
(1)Absatz einsDas Land hat die allgemeinen Maßnahmen zu planen, die für die Erreichung des Ziels dieses Landesgesetzes erforderlich sind. Dadurch sollen:
die Versorgung der Menschen mit Beeinträchtigungen mit bedarfs- und fachgerechten Leistungen und Maßnahmen verbessert und langfristig gesichert werden;
landesweit einheitliche qualitative und quantitative Standards in allen für Menschen mit Beeinträchtigungen und deren unmittelbares familiäres oder soziales Umfeld maßgebenden Bereichen unter Berücksichtigung der regionalen und örtlichen Besonderheiten gewährleistet werden;
die Zusammenarbeit der Träger der Einrichtungen untereinander sowie mit den weiteren Trägern anderer einschlägiger Leistungserbringer gefördert werden;
die wirksame und sparsame Verwendung der Mittel gewährleistet werden.
(2)Absatz 2In Erfüllung des Auftrags nach Abs. 1 obliegt dem Land in Abstimmung mit der Sozialplanung nach dem 8. Hauptstück des Oö. SHG 1998 insbesondere:In Erfüllung des Auftrags nach Absatz eins, obliegt dem Land in Abstimmung mit der Sozialplanung nach dem 8. Hauptstück des Oö. SHG 1998 insbesondere:
die Erhebung, Sammlung, Verarbeitung und Auswertung der für die Politik für Menschen mit Beeinträchtigungen in Oberösterreich erforderlichen Daten;
die Setzung von planerischen Maßnahmen für das gesamte Landesgebiet, von überregionalen Maßnahmen für Planungsregionen oder von planerischen Maßnahmen für bestimmte Sachbereiche oder für Menschen mit gleichartigen Beeinträchtigungen;
die Durchführung oder Förderung der erforderlichen Forschung;
die regelmäßige Überprüfung und Evaluierung der planerischen Maßnahmen;
die Wahrung der planerischen Interessen des Landes bei vergleichbaren Maßnahmen des Bundes oder anderer Länder.
Zuletzt aktualisiert am
23.02.2015
Gesetzesnummer
20000514
Dokumentnummer
LOO40008610