Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
NÖ Bestattungsgesetz 2007
§/Artikel/Anlage
§ 14
Inkrafttretensdatum
01.01.2015
Außerkrafttretensdatum
Index
94 Sanitätsrecht
Beachte
Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
Text
§ 14Paragraph 14,
Einsargung
(1)Absatz einsLeichen sind so einzusargen, dass Pietät und Würde des oder der Verstorbenen gewahrt werden und für die Umwelt keine Gefahr entstehen kann.
(2)Absatz 2Die Landesregierung kann zur Vermeidung von Gefahren für die Umwelt mit Verordnung nach dem Stand der Technik Regelungen über Särge und Sargmaterialien treffen.
Im RIS seit
09.12.2014
Zuletzt aktualisiert am
18.12.2014
Gesetzesnummer
20000968
Dokumentnummer
LNO40009935