(1)Absatz eins,Soll ein Mitglied des Stadtsenates eine leitende Stelle im Sinne des § 4 Unv-Transparenz-G bekleiden, hat der Stadtsenat innerhalb eines Monats nach seiner Erklärung, dass eine solche Betätigung im Interesse der Stadt liegt, beim Gemeinderat die Erteilung der Zustimmung zu beantragen.Soll ein Mitglied des Stadtsenates eine leitende Stelle im Sinne des Paragraph 4, Unv-Transparenz-G bekleiden, hat der Stadtsenat innerhalb eines Monats nach seiner Erklärung, dass eine solche Betätigung im Interesse der Stadt liegt, beim Gemeinderat die Erteilung der Zustimmung zu beantragen.