(2)Absatz 2,Die spezifischen Zugriffsberechtigungen gemäß § 12 umfasst einen lesenden Zugriff für den Zweck gemäß § 12 Abs. 4 Z 6 für die Rechtsträger von Krankenfürsorgeeinrichtungen.Die spezifischen Zugriffsberechtigungen gemäß Paragraph 12, umfasst einen lesenden Zugriff für den Zweck gemäß Paragraph 12, Absatz 4, Ziffer 6, für die Rechtsträger von Krankenfürsorgeeinrichtungen.