Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Qualifizierte-Einrichtungen-Gesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 8
Inkrafttretensdatum
18.07.2024
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
QEG
Index
22/04 Sonstiges Zivilprozess, Außerstreitiges Verfahren
Text
Tätigkeitsbericht
§ 8.Paragraph 8,
Qualifizierte Einrichtungen, die als solche tätig werden, haben jährlich, spätestens bis 1. April des Folgejahres, einen Tätigkeitsbericht zu erstellen. Dieser hat zumindest folgende Informationen zu enthalten:
die Anzahl und Art der eingebrachten Klagen,
die Ergebnisse dieser Verbandsklagen.
Im RIS seit
18.07.2024
Zuletzt aktualisiert am
18.07.2024
Gesetzesnummer
20012650
Dokumentnummer
NOR40263923