Bundesrecht konsolidiert: Personenstandsgesetz 2013 § 20, Fassung vom 24.01.2026

Personenstandsgesetz 2013 § 20

Kurztitel

Personenstandsgesetz 2013

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 16/2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 160/2023

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 20

Inkrafttretensdatum

23.12.2023

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

PStG 2013

Index

41/03 Personenstandsrecht

Text

Inhalt der Eintragung – Ehe

Paragraph 20,
  1. Absatz einsÜber die allgemeinen und besonderen Personenstandsdaten hinaus sind einzutragen:
    1. Ziffer eins
      die Wohnorte der Verlobten;
    2. Ziffer 2
      die Ehekonsenserklärung;
    3. Ziffer 3
      die Familiennamen und die Vornamen der Zeugen, wenn beigezogen;
    4. Ziffer 4
      die Erklärungen der Verlobten über die eigene Namensführung und sonstige namensrechtliche Feststellungen;
    5. Ziffer 5
      die allgemeinen Personenstandsdaten der Eltern der Eheschließenden;
    6. Ziffer 6
      die letzte frühere sowie erste spätere Eheschließungen und eingetragene Partnerschaften sowie
    7. Ziffer 7
      Angaben zu Paragraphen eins und 3 des Ehegesetzes, dRGBl. römisch eins S 807/1938.
  2. Absatz 2Mit der Eintragung der Eheschließung ist auch eine Eintragung nach Paragraph 11, Absatz 2, vorzunehmen.
  3. Absatz 3Darüber hinaus sind Veränderungen im Personenstand oder der Staatsangehörigkeit sowie Veränderungen des Familiennamens eines Ehegatten darzustellen. Nach Eintragung der Auflösung oder Nichtigkeit der Ehe sind Änderungen nur über namensrechtliche Vorgänge im Zusammenhang mit der Ehe, deren Auflösung oder Nichtigerklärung einzutragen.
  4. Absatz 4Aus der Änderungseintragung müssen die Rechtswirkungen des Vorganges auf den Personenstand und, wenn notwendig, der Tag des Eintrittes der Rechtswirkungen hervorgehen.
  5. Absatz 5Soweit die Verlobten von sich aus ein Religionsbekenntnis bekannt geben, haben die Personenstandsbehörden dies gemäß Absatz eins, zu verarbeiten.

Im RIS seit

27.12.2023

Zuletzt aktualisiert am

27.12.2023

Gesetzesnummer

20008228

Dokumentnummer

NOR40257132

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2013/16/P20/NOR40257132